Wie das mit der Einfuhr aus der Schweiz genau geregelt ist weiß ich jetzt nicht, ggf. mal auf der Homepage vom Zoll erkundigen.
Left 4 Dead 2 Uncut kannst du auf jeden Fall vergessen, da es in Deutschland unter "beschlagnahmt" geführt wird. Soll heissen es ist nicht nur verboten das Spiel zu bewerben, es ist ebenfalls verboten das Spiel zu kaufen, egal wo man es vorhat zu kaufen.
Tolles Deutschland, braucht ja kein PEGI wenn man mal wieder mit einem eigenen System aus der Reihe tanzen kann....
Edit:
Alles klar, habe mal nachgeschaut:
Reisefreigrenzen-Drittland
Soll heissen du hast einen Freibetrag von 300 € wenn du Waren aus der Schweiz nach Deutschland einführst. Halte aber trotzdem für alle Fälle Quittungen und Kaufbelege bereit, sollte es zu einer Kontrolle kommen. Erleichtert den Zöllnern ihre arbeit und du bist schneller mit der Kontrolle fertig.![]()
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18.06.2010, 23:18 #1
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Geändert von LuZif3r (18.06.2010 um 23:21 Uhr)