Der CDU Abgeordnete Thomas Strobl hat in Bezug auf die "Killerspieldebatte" eine neue Idee aufgeworfen.
Seiner Meinung nach sollte man die geplanten Internetsperren für kinderpornographische Webinhalte auch auf Gewaltspiele ausweiten.
"Das von der Innenministerkonferenz geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot ist für mich daher bedenkenswert und sorgfältig zu prüfen. In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden."
Zwar distanziert sich Strobl hiermit von einem Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Spiele. Allerdings gewinnt die Diskussion durch die Einbeziehung der Netzsperren auf Gewaltspiele eine neue Dimension.
In Deutschland sind gewaltverherrlichende Inhalte ohnehin durch §131 StGB verboten. Dennoch hinterlässt die Überlegung des CDU Abgeordneten einen faden Beigeschmack. Denn es lässt sich momentan noch nicht abschätzen, welche Wellen die "Killerspieldebatte" in Verbindung mit der Forderung nach Netzsperren noch schlagen wird.
Die Überlegung von Thomas Strobl dürfte jedenfalls Wasser auf die Mühlen der Gegner von Internetsperren sein. Diese Befürchten schon länger, dass die Netzsperren schlussendlich nicht blos gegen kinderpornographische Inhalte verwendet werden.
(Quelle:Schnittberichte)
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13.06.2009, 09:49 #34
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