Trottel gibt es immer wieder....
Es ist unglaublich und wenn ich der Käufer wäre dann könnte der Verkäufer sich warm anziehen!
Es gibt inzwischen einschlägige Gerichtsurteile, dass bei einer solchen Sache im Titel auf die Produktbeschaffenheit (z. B. Bild einer xBox 360) hingewiesen werden muß!
Aber wenn ich mir die Bewertungen von beiden Seiten anschaue, dann können die ja noch lernen ... auch wenn der Käufer teures Lehrgeld bezahlt!
Ergebnis 1 bis 9 von 9
Thema: XBox360 extrem Ge...
Baum-Darstellung
-
27.04.2006, 09:57 #9
- Registriert seit
- 07.04.2006
- Beiträge
- 201
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0