Zum einen relativ hoher Betrag, zum anderen eigentlich nicht erlaubt.... Man müsste dann vor Gericht mit Anzeige etc... Dann könnte man sein Geld zurück fordern. Ich denke eher das es in Deinem Fall noch nicht gutgeschrieben war.
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Hybrid-Darstellung
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25.08.2008, 21:20 #1TimmyT 1981Gast
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25.08.2008, 22:37 #2aka PlusPlus 2k8 Gamepad-Junkie
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jupp!" alles was nicht per Lastschrift wegging KANN nicht zurück gebucht werden...
wurde auch gerade bei ebay besch*****, und Überweisungen kann man nicht zurückholen
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26.08.2008, 00:49 #3HorrorfanGast
Würd ihn klipp und klar sagen, entweder ist es bis spätestens freitag da oder du machst eine anzeige.
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06.09.2008, 12:03 #4Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Wie wurdest du denn beschissen?
Zitat von PlusPlus 2k8

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08.09.2008, 17:19 #5aka PlusPlus 2k8 Gamepad-Junkie
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hab was ersteigert, was nicht angekommen ist.
von zeit zu zeit hat sich rasugestellt, dass er den artikel nichtmal besessen hat, und hat mich mehr als einen monat hingehalten bis garnicht mehr gemeldet.
ebay tut nen scheiß dagegen, obwohl sich rausgestellt hat dass er noch 2 andere leute betrogen hat, aber er macht fleißig weiter. nichtmal nach mehrmaligen hinweisen auf diese person wird da irgendwas geändert.
jetzt kümmert sich die Polizei seines Vertrauens darum




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