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  1. #17
    Mitglied Gelegenheitsgamer
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    Zitat Zitat von Pips
    es egal wo oder wann oder was weiß ich...... aber in good old Germany hat man laut Gesetz immer ein 2 wöchiges Rückgaberecht außer man kauft von einem Privatverkäufer der ausschließlich daraufhin weist das er kein Rückgaberecht oder Garantie vergibt!

    Also wenn Du zumindest immer noch in den 2 wochen liegst bringst du die Konsole zu MM zurück und läßt dir entweder das Geld zurück geben oder Du nimmst eine neue Konsole mit.

    Als Begründung weist Du einfach auf Dein Problem hin....

    Nach 2 Wochen gilt nur noch die sogennante Gewährleistung und die besagt das der Verkäufer 3x mal die Möglichkeit bekommen muß ,innerhalb der 2 Jahre, das Gerät zu reparieren.

    Sollte ihm dieses innerhalb der 2 Jahre nicht gelingen kannst Du sogar nach 1 3/4 Jahren dein komplettes Geld zurück verlangen....



    das stimmt absolut nicht. du hast keine 2 wochen rückgaberecht, wenn du die ware bei einem einzelhändler kaufst.
    es gibt einfach kein gesetzliches rückgaberecht.

    es gibt nur die 2 wochen rückgaberecht, bei einem fernabsatzvertrag.


    bei privatverauf hat man in der tat keine garantie, man muss es auch eigentlich nicht extra sagen. und kauft man gebrauchte artikel von einem händler, hat man 1 jahr garantie.

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