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  1. #11
    Phil1994
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    was meinste das ehrlich the darkness darf man nicht kaufen

  2. #12
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Gamertag: Revolvermann 82

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    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    liest hier eig. jemand mit...?

    1. das medium darf nicht geworben bzw. ausgestellt werden
    2. das medium darf minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden
    3. verkauf nur an über 18jährige + altersnachweis

    das müsste jeder verstehen

    das einzige game wo man mit strafe rechnen sollte ist The Darkness *uncut*... verfassungswidrige inhalte...!!! hohe geld bzw. eine gefängnisstrafe... dazu wird es aber wohl nicht kommen, wenn man erwischt wird...
    Blödsinn!!
    Auch the Darkness uncut habe ich kürzlich in dem Ladengeschäft in meiner Stadt gekauft. Es ist nur indiziert, nicht beschlagnahmt! Jedes WWII-Spiel da in den Regalen hat HKs. Solange die Spiele nicht beschlagnahmt sind, sind sie dort frei verkäuflich.
    Die Spiele dürfen in einem Raum ausgestellt und verkauft werden, der nur für Personen ab 18 Jahren offen steht.

  3. #13
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Biggles
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    Gamertag: TBoB Biggles

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    Hi,

    doch man darf Darkness kaufen. Mehr zu dem Thema Indizierung und Beschlagnahmung von Videospielendazu unter "Tips & Tricks / FAQs":

    https://www.xboxuser.de/node/38

    Gruß,

    Biggles

  4. #14
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    Zitat Zitat von Phil1994 Beitrag anzeigen
    was meinste das ehrlich the darkness darf man nicht kaufen
    so is es^^

    aber nur die *uncut*... viele händler verweigern schon die lieferung nach DE...

    besitzt als privatperson eher ungefährlich - besitzt als händler ist tötlich... besonders wer das game auf menge hat...


    HEY LEUTE "THE DARKNESS UNCUT" HAT NIX MIT INDEX A o. B ZU TUN...!!! erkundigt euch mal bitte richtig...

    dieses spiel ist ein einzelfall
    Geändert von Schlüppies :3 |24/7| (15.12.2008 um 16:10 Uhr)
    ©2011 SchmierGold

    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
    -Albert Einstein

  5. #15
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    so is es^^

    aber nur die *uncut*... viele händler verweigern schon die lieferung nach DE...

    besitzt als privatperson eher ungefährlich - besitzt als händler ist tötlich... besonders wer das game auf menge hat...


    HEY LEUTE "THE DARKNESS UNCUT" HAT NIX MIT INDEX A o. B ZU TUN...!!! erkundigt euch mal bitte richtig...

    dieses spiel ist ein einzelfall
    Was schreibst du eigentlich für einen Schwachsinn! In meiner Stadt gibt es verschiedene Spiele-Läden, die stapelweise von The Darkness uncut im 18er-Bereich anbieten, neben WWII-Games, die mehr als 2 Hakenkreuze im Bonus-Comic haben. XD
    Das Spiel ist weder beschlagnahmt, noch sonst in irgendeiner Form verboten und schon gar kein Sonderfall.^^
    Geändert von Revolvermann (15.12.2008 um 16:20 Uhr)

  6. #16
    Phil1994
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    Immer werden die Uncut Spiele dran gekriegt so ungerecht kann die Welt doch sein.Wie bei Return to Castle Wolfenstein !

  7. #17
    aka EqUiLiBrIuM xDx Gamepad-Junkie Avatar von DesGehtDiNixO
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    Gears of War 2 ist indiziert, darf somit nicht öffentlich zugänglich gemacht werden (also nicht im mediamarkt im regal stehen) und auch nicht beworben (Werbespots, Aufsteller in Geschäften) werden. Außerdem ist Gears of War 2 KEIN EgoShooter, sondern ein Third-Person-Shooter.
    Da es indiziert ist, ist der Kauf ab 18 Jahren mit Altersnachweis erlaubt, genauso wie der Besitz. (Ausnahme: gamesonly.at, denen ist das richtige Alter egal.)
    Solange es nicht beschlagnahmt ist, ist der Besitz eben nicht verboten.

  8. #18
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Shak3r
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    Sonderfall: The Darkness Uncut

    The Darkness wurde in der internationalen Version nicht beschlagnahmt. Diesem Titel unterliegt aber trotzdem ein Verbreitungsverbot. In dem Bonusmaterial des Spieles, gibt es 2 Comics zu lesen, welche Hakenkreuze enthalten. Da diese unter verfassungsfeindliche Symbole fallen, ist die Verbreitung des Titels in Deutschland verboten. Entgegen allen Ängsten der Zocker besteht kein Straftatbestand, wenn ihr das Spiel einfach nur für euch besitzt. Wie auch bei Beschlagnahmungen dürft ihr diesen Titel aber keines Falles der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wenn ihr also im Ausland das Spiel kauft und es mit nach Hause nehmen wollt, ist dies kein Problem. Auch hier gilt, wenn ihr mit mehreren Exemplaren einreist, sieht das anders aus.
    Aus dem Indizierungs FAQ

  9. #19
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von xImPacT
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    Zitat Zitat von Jarh3ad PL Beitrag anzeigen
    Nix illegal,

    Der handel ist nicht erlaubt der Besitzt schon =)
    Beides ist völlig legal. Der Verkauf sowie der Besitz. Allerdings dürfen Spiele, die auf der Liste A stehen, nur unter der Ladentheke verkauft werden. Bei Games die auf der B-Liste stehen, ist der Handel hingegen komplett verboten. Besitz ist aber legal.

  10. #20
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Sniper_08
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    Gamertag: Task Force 69

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    Bedeutet das wen ich ein Game von der B-Liste aus dem Internet sauge dann ist es Legal wenn ich es besitze?

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