Auch Saturn tauscht sie um, wenn man auf sein Recht besteht. Das Verbraucherschutzgesetz wurde 2002 überarbeitet, im ersten halben Jahr, liegt die Beweispflicht der Mängel beim Verkäufer. Das heißt, der Verkäufer darf sich nur weigern euch eine neue auszuhändigen, wenn er eindeutig beweisen kann, dass der Mangel beim Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.
Selbst wenn eure Box drei Monate nach Kauf abschmiert, kann der Händler nicht eindeutig beweisen, dass dies auf einen Mangel zurückzuführen ist, der zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand!
Natürlich gibt es bei jeder großen Kaufhauskette die Order, nur im Notfall (Zum Beispiel, wenn ihr richtig Stress im Laden schiebt oder wenn ihr den Verkäufer darüber aufklärt, dass er geltendes Recht missachtet!)wirklich umzutauschen, da es organisatorisch mehr Aufwand ist (Dann ist nämlich der Händler für alles zuständig!)
Also besteht auf eure Rechte und lasst euch nicht verarschen!
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Baum-Darstellung
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29.03.2006, 23:44 #9
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