Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Joshua
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    Standard Neugerät bei Defekt innerhalb von 6 Monaten?

    Meine 360 hat sich leider nach knapp 5 Monaten schon verabschiedet (Freeze und RoD). Media Markt will von einem Austausch natürlich nichts wissen und verweist mich an Microsoft. Jedoch gilt doch hier das deutsche Gewährleistungsrecht. D.h. der Käufer hat das Recht auf ein Neugerät vom Verkäufer, unabhängig vom Hersteller. Nur wenn kein Neugerät lieferbar ist, kann der Verkäufer auf eine Reparatur bestehen. So hab ichs im Internet gelesen.
    Weiß jemand den genauen Sachverhalt oder hat eigene Erfahrungen mit seiner kaputten XBox, die umgetauscht wurde?

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von ger1988
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    Zitat Zitat von Joshua
    Meine 360 hat sich leider nach knapp 5 Monaten schon verabschiedet (Freeze und RoD). Media Markt will von einem Austausch natürlich nichts wissen und verweist mich an Microsoft. Jedoch gilt doch hier das deutsche Gewährleistungsrecht. D.h. der Käufer hat das Recht auf ein Neugerät vom Verkäufer, unabhängig vom Hersteller. Nur wenn kein Neugerät lieferbar ist, kann der Verkäufer auf eine Reparatur bestehen. So hab ichs im Internet gelesen.
    Weiß jemand den genauen Sachverhalt oder hat eigene Erfahrungen mit seiner kaputten XBox, die umgetauscht wurde?
    Das kann der Käufer doch nur Verlangen wenn das gerät bereits beim Kauf kaputt war es aber nicht bemerkt wurde ?

    Na wie dem auch sei, an deiner Stelle würde ich sie einfach Kostenfrei an MS Senden und durch ne Neue erstzten lassen.
    TV Samsung 37M86BD
    Sound Denon AVR 1707 | Teufel Concept R

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Joshua
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    Der Herstellungsfehler war ja schon beim Kauf vorhanden. Sonst kann sie ja bei regulärem Betrieb nicht einfach nach ein paar Monaten durchbrennen.

    Und MS sendet auch keine neuen zu, sondern reparierte, die den gleichen Fehler nach ein paar Monaten wieder haben. Ist zumindest bei sehr vielen Usern hier im Forum der Fall gewesen.

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von föönf
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    lt. bgb und rechtssprechnung darf der käufer wählen, ob er ein neues gerät oder reparatur wünscht (solange es sich in einem bestimmten rahmen bewegt. man kriegt keinen neuen porsche, weil ein blinker nicht geht). dafür muss das gerät schon zum zeitpunkt des kaufs defekt sein. dies wird unterstellt, wenn der schaden innerhalb der ersten 6 monate eintritt. hier liegt die beweislast beim verkäufer. kann er beweisen, dass das gerät funktioniert hat, hast du "nur" anspruch auf deine garantie bei microsoft.

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Joshua
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    Hurra!!!

    Es hat geklappt. Nach hartem Kampf, 2 MediaMärkten, 4 Mitarbeitern und 2 Abteilungsleitern hab ich ne neue HDMI-Premium bekommen.

    Folgende Argumentation hat geholfen: Der Fehler hat schon beim Kauf bestanden, wenn auch nur im Ansatz (Herstellungsfehler), was nach 5 Monaten schließlich zum RoD führte. Laut deutschem Gewährleistungsrecht hat man Anspruch auf ein Neugerät vom Händler, wobei die Beweispflicht, ob der Fehler schon bei Kauf vorhanden war, in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt, danach beim Käufer (hier hat man dann keine Chance mehr). Die Microsoft-Hotline hat mir das sogar bestätigt.

    Zur neuen Premium: Sie wird deutlich weniger warm als meine alte, also scheint sich kühlungstechnisch was getan zu haben. Endlich. Vielleicht hat sie ja auch schon die neue CPU drin. Fertigungsdatum war der 29.08.2007.

    Bin auf jeden Fall sehr zufrieden, Hartnäckigkeit lohnt sich!

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