lt. bgb und rechtssprechnung darf der käufer wählen, ob er ein neues gerät oder reparatur wünscht (solange es sich in einem bestimmten rahmen bewegt. man kriegt keinen neuen porsche, weil ein blinker nicht geht). dafür muss das gerät schon zum zeitpunkt des kaufs defekt sein. dies wird unterstellt, wenn der schaden innerhalb der ersten 6 monate eintritt. hier liegt die beweislast beim verkäufer. kann er beweisen, dass das gerät funktioniert hat, hast du "nur" anspruch auf deine garantie bei microsoft.
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Hybrid-Darstellung
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25.10.2007, 12:27 #1
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26.10.2007, 14:35 #2
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Hurra!!!
Es hat geklappt. Nach hartem Kampf, 2 MediaMärkten, 4 Mitarbeitern und 2 Abteilungsleitern hab ich ne neue HDMI-Premium bekommen.
Folgende Argumentation hat geholfen: Der Fehler hat schon beim Kauf bestanden, wenn auch nur im Ansatz (Herstellungsfehler), was nach 5 Monaten schließlich zum RoD führte. Laut deutschem Gewährleistungsrecht hat man Anspruch auf ein Neugerät vom Händler, wobei die Beweispflicht, ob der Fehler schon bei Kauf vorhanden war, in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt, danach beim Käufer (hier hat man dann keine Chance mehr). Die Microsoft-Hotline hat mir das sogar bestätigt.
Zur neuen Premium: Sie wird deutlich weniger warm als meine alte, also scheint sich kühlungstechnisch was getan zu haben. Endlich. Vielleicht hat sie ja auch schon die neue CPU drin. Fertigungsdatum war der 29.08.2007.
Bin auf jeden Fall sehr zufrieden, Hartnäckigkeit lohnt sich!