lt. bgb und rechtssprechnung darf der käufer wählen, ob er ein neues gerät oder reparatur wünscht (solange es sich in einem bestimmten rahmen bewegt. man kriegt keinen neuen porsche, weil ein blinker nicht geht). dafür muss das gerät schon zum zeitpunkt des kaufs defekt sein. dies wird unterstellt, wenn der schaden innerhalb der ersten 6 monate eintritt. hier liegt die beweislast beim verkäufer. kann er beweisen, dass das gerät funktioniert hat, hast du "nur" anspruch auf deine garantie bei microsoft.
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25.10.2007, 12:27 #4
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