jup 2 Jahre hat jedes Elektrogeräht Pflicht![]()
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Hybrid-Darstellung
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20.12.2008, 17:41 #1
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20.12.2008, 17:50 #2JaytwonGast
1jahr gewährleistung und 1jahr garantie, soweit ich weiss
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20.12.2008, 19:51 #3
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zusammen 2jahre^^
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20.12.2008, 19:55 #4
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ja aber gewährleistung und garantie ist nunmal nicht dasselbe. speziell bist du in der beweispflicht das das gerät von anfang an defekt war. alles andere wird dann nicht mehr abgedeckt.
dann nur noch evtll kulanzZitat von den Chinesen
Zitat von Phill Schiller
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20.12.2008, 20:14 #5JaytwonGast
da man dies so gut wie NIE beweisen kann, ist die gewährleistung meiner meinung nach fürn arsch.
@FaxCo: ich schrieb doch 1jahr garantie und 1jahr gewährleistung. zusammen gezählt bringt das ne 2. aber aus GEWÄHRLEISTUNG kann man keine garantie machenalso hat man auf dieses gerät leider nur 1jahr garantie, da die gewährleistung sinnlos ist.
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20.12.2008, 20:23 #6
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richtig,
hat sich aber so eingebürgert das viele firmen von sich aus 2jahre garantie geben obwohl sie nur eins müssten und dann die gewährleistung.
mfgZitat von den Chinesen
Zitat von Phill Schiller
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20.12.2008, 20:56 #7
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die sind aber meisten so kulant und machen das dann auf kulanz wenn die garantie zu ende ist,und keine 2jahre rum sind