1. Gibt es genug Quellen im Internet dazu (s. google)
2. War das Spiel schon auf Liste A indiziert und kam dann auf Liste B, siehe hier:
3. Erhalten wir täglich Mails mit Händlerwarnungen, da war das Spiel mit aufgelistet.Zusätzlich wurde jetzt auch noch einmal das Gesetz bei SEGAs "Condemned 2"verschärft. Das Spiel war schon indiziert, also auf der Liste A. Nun stufte die Prüfstelle es aber für Liste B ein. Das heißt, es ist ab sofort strafrechtlich bedenklich einzustufen und unterliegt dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Es darf also in Deutschland nicht mehr verkauft werden.
4. Weil andere deutsche Gesetze brechen, müssen wir das ja nicht auch tun.
5. Selbst wenn es nicht indiziert WÄRE und wir den Handel in UNSEREM Marktplatz untersagen, hast du dich daran zu halten. Dafür sind Regeln schliesslich da...
Also bitte die entsprechenden Regeln beachten. Danke.
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Thema: Condemned 2
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28.06.2008, 13:34 #1
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