Wenn sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) im Bereich Videospiele zu Wort meldet, hat das meist unschöne Folgen. Nach neuesten Prüfungen wanderten nun die Titel „Dark Sector“ und die EU-Version von „Rainbow Six: Vegas 2“ auf den Index. Beide Spiele wurden auf die Liste A gesetzt und dürfen somit nicht mehr beworben oder offen zum Verkauf angeboten werden.
Im Fall von Dark Sector war dieser Schritt nur eine Frage der Zeit, da der Titel nie offiziell in Deutschland veröffentlicht wurde. Die deutsche Fassung des zweiten Rainbow Six: Vegas-Shooters ist glücklicherweise nicht betroffen.![]()
Ergebnis 1 bis 7 von 7
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27.06.2008, 16:05 #1CFG DaddycoolGast
Wieder 2 Titel auf dem Index - Dark Sector+RSV2 EU
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27.06.2008, 16:35 #2
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Hab ich schon gelesen....
Aber wofür aufregen Ich kriege die Spiele auch anders wo her... Zum GlückXBU BautzeGears Fanatiker
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28.06.2008, 01:02 #3
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Ja die Spiele sind ja beschlagnahmt wie Condemned 1 & 2. Also kommt man als 18 Jähriger auch so da dran.
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28.06.2008, 01:16 #4
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rsv2 die eu fassung wurde doch nich in dtl veröffentlicht wegen extrapunkten für headshots und allgemein der kill erfolg...
in bf bad company gibt es online +5pkt für headshot und bei 10002 kills gamerscore punkte und das game is ab 16!
die wissen doch gar nich was se machen^^ wahrscheinlich störts die nich weils da kein blut gibt^^
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28.06.2008, 08:42 #5
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ya xD ich finds eigentlich schade mit etwas mehr Blut wärs noch cooler gewesen dann würde man immer wissen ob man jemanden trifft oder nicht. Ansonsten ist ja immer so ein roter strich wenn man jmd. trifft oder ?? Blut ist geil :P
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28.06.2008, 09:15 #6
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s. auch hier die beiden einzelnen Threads in der Abteilung News (verschiebe das mal in den Games-Bereich hier). Danke für die Info Daddycool:
Dark Sector - Indiziert auf Liste A
Rainbow Six: Vegas 2 EU-Fassung indiziert
In a moment you will see my other side
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28.06.2008, 10:35 #7
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Zitat von Pr0 Gam3r
Sie dürfen somit noch gehandelt werden (an Personen >=18 Jahren) ABER nicht mehr öffentlich ausgestellt oder beworben werden.
Est wenn ein Spiel NACH Liste A auf Liste B wandert, ist das Spiel beschlagnahmt und darf gar nicht mehr gehandelt werden - Dann hilft es theoretisch auch nicht 18 zu sein
Dies ist ein erheblicher Unterschied. Mehr dazu gibt es in der XBU Indizierungs FAQ
http://xboxuser.de/faqs/indizierungs...eospielen.htmlTalente finden Lösungen - Genies entdecken Probleme