Falsch - Die Spiele wurden nur indiziert (Liste A) nicht beschlagnahmt.Zitat von Pr0 Gam3r
Sie dürfen somit noch gehandelt werden (an Personen >=18 Jahren) ABER nicht mehr öffentlich ausgestellt oder beworben werden.
Est wenn ein Spiel NACH Liste A auf Liste B wandert, ist das Spiel beschlagnahmt und darf gar nicht mehr gehandelt werden - Dann hilft es theoretisch auch nicht 18 zu sein
Dies ist ein erheblicher Unterschied. Mehr dazu gibt es in der XBU Indizierungs FAQ
http://xboxuser.de/faqs/indizierungs...eospielen.html
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28.06.2008, 10:35 #7Ex-XBU-Team Hardcore Zocker
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