Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Cyclone
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    Gamertag: Xmaverick360

    Ausrufezeichen Vorratsdatenspeicherrung

    Ab heute (1.1.2008 ) sollen alle Verbindungsdaten für 6 Monate vom Provider gespeichert werden, natürlich greift die Partei...ähh... die Bundesregierung nur darauf zurück, wenn ein Verdacht besteht. Fühlt ihr euch noch "sicher" ? Glaubt ihr das jeder Fehltritt böse enden kann (Filme downloaden, versehentlich auf eine verbotene Seite gelangen etc.), oder stört ihr euch nicht daran ? Oder meint ihr dies bekämpft die Internetkriminalität ?

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Bitwalker
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    Gamertag: Bitwalker

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    Ageh... weil ich kleine Nummer irgendwem interessiere?!?! .... nö nö...
    lg
    Viktor aka Bitwalker

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  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von FatzCapulet
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    Gamertag: FatzCapulet

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    Also ich geh deswegen nicht auf die Straße, aber das Gesetz ist wieder ein Schritt mehr richtung Überwachungsstaat. Jetzt heißt es nur, dass die Daten einfach nur gespeichert werden. Aber weiß man was damit wirklich passiert? Es gibt so viele Beispiele wo Gesetze dann einfach mal ausgedehnt werden. Diese ganze vorgeschobene Terror scheiße geht mir ziemlich auf die Nerven. Mit diesen ganzen Gesetzen wird man Anschläge sicherlich nicht verhindern können. Wenn man sich mal ansieht was wir deswegen schon für Pillen schlucken mussten z.B am Flughafen...Naja, mit Angst lässt sich sein Produkt am besten verkaufen, dass wird sich auch wohl nicht mehr ändern.

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Achso die machen das wegen der Sicherheit? Ich bin davon ausgegangen das reduziert CO2

    Ja super die speichern die Daten 6 Monate lang... vorher wurden sie auch gespeichert und nix is passiert! Is ja jetzt nicht so das sie jetzt mehr Zeit haben um alles genau zu durchsuchen, die Datenmenge die sie zu überwachen haben wird ja nicht weniger. Ich mach mir da keine Gedanken.

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von fuzzi
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    was hat den das mit sicherheit zu tun?? das ist der größte schwachsin diese überwachung und voallem wurde die ja groß angesagt das diese "überwachung" kommt! ich glaube nicht das jetzt Leute die wirklich was vor haben jetzt noch was übers Internet regeln und machen

    und ich finde auch nicht das man immer durch "noch" schärferen gesetzen sowas aus dem weg zu reumen kann, eigentlich bringt das gar nichts, erinner doch irgendwie an einen überwachungsstadt!


    DDR läst grüßen...




    und ich fühl mich da gar nicht mehr wohl bei den ganze scheiß da! was soll den diese misttige überwachung bringen?? die deutschen politiker habens einfach total drauf! merh kann man da nicht sagen alten säcke!!

  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    *Bild gelöscht*

    sorry, das geht zu weit, jeder kann hier seine Meinung sagen, aber das ging zu weit

    best regards, Keeper

  7. #7
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Mhm... was war das nochmal? Naja egal!

    Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Acht betroffene Bürger hatten einen Eilantrag eingereicht. Jetzt muss die Bundesregierung sich erneut mit dem Thema befassen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt.

    Nach einer einstweiligen Anordnung des Gerichts dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Der Antrag war von zehntausenden anderen Bürgern unterstützt worden.

    Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.

    In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein. Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.

    Quelle: Welt.de

  8. #8
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Schutzmann
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    Zitat Zitat von Bitwalker
    Ageh... weil ich kleine Nummer irgendwem interessiere?!?! .... nö nö...
    Moinsen Bitwalker,

    dazu folgendes: in Bielefeld wurde ein 16-jähriger verurteilt, der ca. 150 mp3 Songs auf der Platte hatte. Er hat 1 Jahr auf Bewährung bekommen und musste ca. 3.000,- € Strafe zahlen.

    Kann sich ja jetzt jeder selber ausrechnen, ob er ein kleines Licht ist und die Staatsanwaltschaft interessiert....!
    Wenn der Schutzmann um´s Eck kommt, nimmt der Ede reiß aus...!

  9. #9
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Naja, aber fürs Downloaden bzw. der Upload ist die Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig. Wobei mir die Strafe an sich recht hoch vorkommt. 20 € pro Lied, da hättest ja jede CD von kaufen können.

    Auch mit Vorratsdatenspeicherung. Falls ich mal "zufällig" auf einer bösen Seite lande, wird wohl nichts passieren. Genausowenig, wie wenn man ein MP3-File runterläd. Da gehts eher um E-Mails, Datenverkehr von Terroristen, Kinderschändern und -pornos usw. Und jetzt darf man folgende Wörter bei Google nicht mehr eingeben: "Bombe", "Terroristen", usw.

    Gruß

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