Mhm... was war das nochmal? Naja egal!
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Acht betroffene Bürger hatten einen Eilantrag eingereicht. Jetzt muss die Bundesregierung sich erneut mit dem Thema befassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt.
Nach einer einstweiligen Anordnung des Gerichts dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Der Antrag war von zehntausenden anderen Bürgern unterstützt worden.
Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.
In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein. Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.
Quelle: Welt.de
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Thema: Vorratsdatenspeicherrung
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19.03.2008, 10:31 #1
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