Wieso neu einreichen wenn der Vorgänger bereits indiziert ist? Die Beurteilung ändert sich ja nicht. Wäre für Microsoft nur unnötig Zeit und Geldverschwendung. Wieso Gears of War 3 und Kandidaten wie The Evil Within durchkommen ist da eher fraglich. In der Regel müssten die auch auf Liste A landen. Vor allem im Vergleich mit The Evil Wihtin ist ein Titel wie Dying Light eher harmlos.
Ergebnis 1 bis 10 von 15
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18.06.2015, 14:54 #1
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Geändert von XBU Lunatik (18.06.2015 um 14:56 Uhr)
"Wenn die Leute nur dann redeten, wenn sie etwas zu sagen haben, würden die Menschen sehr bald den Gebrauch der Sprache verlieren." - William Shakespeare, Hamlet
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18.06.2015, 15:07 #2
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Und wieso sollte sie sich nicht ändern?
Es ist nicht 1:1 dasselbe Spiel. Und in diesem Fall darf die BPjM nicht einfach die alte Indizierung erheben.
Außerdem kommt hinzu, dass sich die Zeiten nunmal geändert haben. Die Neuauflagen von Doom und Perfect Dark sind auch nicht mehr indiziert.KTM 1290 Super Duke R
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18.06.2015, 15:51 #3
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Die Zeiten haben sich zwar geändert (zum Glück
) Die Beurteilungen bleibt aber weiterhin bestehen. Es hat sich am Content ja nichts geändert und das wird Microsoft auch wissen. Eine Listenstreichung von Liste A darf erst nach 10 Jahren geschehen. Der Content bleibt aber weiterhin der Selbe und dieser befindet sich wie wir wissen auf Liste A. Also erst 2017 möglich. Der Grund wieso z.b. GoW 3 es durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geschafft hat Jürgen Hilse (zuständiger Vertreter der Landesjugendbehörden bei der USK) ja damals gennant. So wäre laut ihm "der Anteil der menschenähnlichen Gegner bei GoW 3 deutlich geringer als in den Vorgängern, wodurch der fiktionale Charakter immer erkennbar bleibe". Das Spiele wie Doom gestrichen wurden war vor allem dem Grund, dass "Doom als Wegbereiter eines ganzen Genres und auch als Meilenstein im Bereich der Computerspiele gelte [...]" und "Auf Kinder und Jugendliche würde Doom heute kaum noch Anziehungskraft ausüben, da diese technisch weit ausgereiftere Spiele gewohnt seien." argumentierte die USK ihre damalige Entscheidung diese Indizierung wieder zu streichen. Natürlich wird bei jeder Streichung noch einmal betont, dass sich die Akzeptanz der Gesellschaft mittlerweile gewandelt hat.
Würde die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Ultimate Edition auf den Tisch bekommen würde sie meiner Meinung nach identisch zur damaligen GoW 1 beurteilen ausfallen, welche bis mind. 2017 weiterhin auf Liste A verweilt.
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