Die USK selbst kann aber eigentlich erst mal nichts dafür... Es ist der Gesetzgeber, welcher Spiele nicht als Kunstwerke (wie Filme) anerkennt. Im Endeffekt ist es "Spielzeug" und da die Primärkunden davon Kinder oder Jugendliche sind, muss hier laut Gesetzgeber besonders auf "Jugendschutz" geachtet werden.
Ich verstehe es allerdings beim besten Willen auch nicht. Deutschland ist da echt ein komischer Fall. Allein, dass Rammstein-Lieder indiziert werden können halte ich für ebenso lächerlich wie die Indizierung von Mortal Kombat... Aber Gears of War 3 mit Kettensägen-Bajonett geht. Achja, da geht es ja gegen Aliens, nicht gegen Menschen.... Ts, ich Dummkopf.
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04.04.2015, 21:05 #7
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„The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)