deine Argumentation ist nicht schlüssig
ansich habe ich mit den Punkten noch keine Ware gekauft, sondern eher sowas wie einen Gutschein mit virtuellem Erscheinungsbild, den ich gegen Ware eintauschen kann
wir werden sehen, interessant wird es auf jeden Fall
Ergebnis 1 bis 10 von 21
Hybrid-Darstellung
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27.08.2013, 16:16 #1
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27.08.2013, 16:43 #2
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Ja hat einen Gutschein ähnlichen Charakter ist aber schon eher als Währung zu bezeichnen. Is ne schöne gesetzeslücke. Könnte mir höchstens vorstellen das jemand klagt und ein Richter dann doch nach Gutscheinregelung im BGB entscheidet. Dies könnte dann als Präzedenzfall angewendet werden. Somit könnten sich dann alle ihre points einklagen. Aber damit sich das lohnt müsste man schon n hohes 3 stelliges Guthaben haben und ne Rechtsschutzversucherung.
Wenn es erstmal solche Fälle gibt dann könnte wiederum ms zu Gunsten der User die Regelung kippen um keinen Imageschaden zu erleiden.
Das alles können wir in Bestimmtheit aber erst 2015 sagen