Das Thema Gebrauchtspiele ist gar nich unklar, wie EA behauptet!
Der EGH (Europ. Gerichtshof ) hat klar und deutlich entschieden, das gebrauchte Spiele weiterverkauft werden dürfen, das gilt auch für download Content!
Sollte EA, Microsoft oder Sony den Code (DLC) oder die Übertragung des Spiles (Online Pass) nicht ermöglichen, bitte sofort eine Beschwerde an die Verbraucherschutzzentrale Hamburg einreichen. (Die suchen noch Geschädigte).
Die Verb. Schutzzentrale HH hat bereits Steam in gleicher Sache abgemahnt.
Also last euch nichts gefallen , wehrt euch und besteht auf eure Recht.
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13.02.2013, 18:12 #1Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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