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Left 4 Dead 2 - Valve geht gegen Verbot vor
Wie die Kollegen von Gamasutra berichten, hat das australische Pendant der USK, die Office of Film and Literature Classification (OFLC), dem Spiel Left 4 Dead 2 in Australien die Altersfreigabe verweigert, was einem Verkaufsverbot gleichkommt. Der Entwickler Valve geht nun mit rechtlichen Schritten dagegen vor und will erreichen, dass das Spiel neu bewertet wird.
Ergebnis 1 bis 6 von 6
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28.09.2009, 10:34 #1
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Left 4 Dead 2 - Valve geht gegen Verbot vor
In a moment you will see my other side
When I’m confronted
My demeanor turns from Jekyll into Hyde
(c)2010 Disturbed, Sacrifice
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28.09.2009, 13:47 #2
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Bleibt zu hoffen, dass ein erster Versuch dagegen anzugehen glückt. Dann trauen sich auch andere, eine solche Bewertung nicht hinzunehmen.
Gridlockveteran
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28.09.2009, 14:51 #3
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Dem stimme ich zu. Ich habe keinen bei Epic Games klagen hören, als Gears of War 2 die Alterseinstufung verweigert wurde... Genauso wie bei andern indizierten Titeln.
Allerdings wundert mich, dass in Australien, die Alterseinstufung wie in Deutschland für den Vertrieb des Spiels bindend ist. Normalerweise ist doch z.B. PEGI in Europa nur eine Richtlinie, kaufen kann es aber eigentlich jeder.
„The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)
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28.09.2009, 21:58 #4
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Das gleiche Schicksal hatte auch Manhunt 2 von Rockstar in England. Da gilt das gleiche System: was von der BBFC keine Altersfreigabe erhält, darf erst gar nicht verkauft werden. Kam dann nach endlosen Verhandlungen mit einem Jahr Verspätung, aber dennoch geschnitten, in Europa raus. Wobei auch die US Fassung Federn lassen musste.
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29.09.2009, 07:45 #5
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29.09.2009, 10:27 #6
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Ja schon, aber ich dachte, das resultierte auf Gegenseitigkeit. Hatten die nicht verlangt das Kettensägen-Bajonett am Lancer zu entfernen? Also, die USK meine ich? Da haben Epic dann verzichtet und erst gar nichts in Deutschland veröffentlicht? Hm... Naja, ist sowieso ein komplizierter Fall.
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