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  1. #1
    aka XBU Assi XBU Legende Avatar von XBU Böhser Onkel
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    Auf Schnittberichte gibts was zu der Petition zu lesen (ich hoffe es ist nicht zuviel):


    Das vor einiger Zeit von der Innenministerkonferenz beschlossene „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ von so genannten „Killerspielen“ schlägt auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht höhere Wellen, als anfangs anzunehmen war. Obwohl es zu den verschiedensten Themen Petitionen zu Hauf gibt und aus diesem Grund hier gewöhnlicherweise nicht darauf eingegangen wird, hat nun aber eine Petitionen einen bisher noch nicht erreichten Erfolg erzielt.

    Nicht zuletzt aufgrund der immer schärfer werdenden Gesetzeslage und der einfacheren Vorgehensweise durch Online-Petitionen häufen sich in letzter Zeit zunehmend derartige Aktionen, sodass es Ziel dieses Beitrags ist, anhand der aktuellen Petition zumindest mit der gebotenen Kürze einige im Bezug auf ein mögliches Verbot von sog. „Killerspielen“ problematische Rechtsfragen für diejenigen Leser darzustellen, die Interesse an einer etwas genaueren Betrachtung haben.

    Das Petitionsrecht
    Das nach Art. 17 des Grundgesetzes als Grundrecht ausgestaltete Petitionsrecht gewährt Jedermann das Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.. Seit dem 1.9.2005 ist es zudem möglich eine Petition über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen (sog. Online-Petition).

    Für einen Erfolg der Petition ist jedoch erforderlich, dass innerhalb von drei Wochen nach Eingang bzw. Veröffentlichung mindestens 50.000 Teilnehmer gesammelt werden können. Geschieht dies, beschäftigt sich der Petitionsausschuss mit der Petition. Der Initiator der Petition (der sog. Petent) kann an dieser Sitzung teilnehmen und erhält darüber hinaus ein Rederecht.

    Der Beschluss der Innenministerkonferenz
    Die Innenministerkonferenz (IMK) ist eine regelmäßige Konferenz der deutschen Innenminister. Auch der Bundesinnenminister nimmt daran teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Die IMK ist kein Organ des Bundes. Insbesondere kann sie kein Recht setzen, indem sie Gesetze erlässt. Dies obliegt nach wie vor allein den Parlamenten der Länder und dem Bundesparlament. Der Beschluss ist also allenfalls als Zielsetzung zu verstehen und nicht schon als tatsächliches Verbot. Darüber hinaus ergingen vergleichbare Beschlüsse hinsichtlich eines Herstellungs- und Verbreitungsverbotes in den letzten Jahren bereits mehrfach, ohne das ein solches Vorhaben bisher konkret umgesetzt wurde. Die Petition kann sich daher gar nicht gegen ein tatsächliches Verbot richten, sondern sich nur gegen die Zielsetzung an sich aussprechen.

    Rechtsfragen hinsichtlich der aktuellen Petition
    Diese wichtige Hürde von 50.000 Teilnehmern hat nun eine Online-Petition gegen das geplante Herstellungs- und Verbreitungsverbot erreicht. Aktuell sind über 57600 Teilnehmer zu verzeichnen. Nach dem bereits die Online-Petition gegen Internet-Sperren über 50.000 Teilnehmer sammeln konnte, ist dies nun bereits der zweite Petitionserfolg in kurzer Zeit. Üblicherweise erhalten nur wenig Petitionen ausreichende Unterstützung.

    In der Begründung der Petition heißt es unter anderem:

    Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

    Die aufgeworfenen Fragen sind auch juristisch durchaus interessant und nicht gänzlich unkompliziert. So meint das angesprochene und in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu findende Zensurverbot nach der Rechtsprechung nämlich nur die staatliche Vorzensur. Aus diesem Grund fallen etwa Indizierungen oder „Beschlagnahmungen“ nach § 131 StGB entgegen der häufig im Volksmund vorherrschenden Meinung nicht unter das Zensurverbot. Gemeint ist lediglich eine Zensur, die noch vor der Veröffentlichung der entsprechenden Medien stattfindet. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird diese Frage zuweilen auch anders beurteilt und auch die nachträgliche Zensur als von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 erfasst gesehen. Das Bundesverfassungsgericht fasst zumindest auch Maßnahmen unter das Zensurverbot, die faktisch wie eine Zensur wirken. Bei einem per Gesetz angeordneten Herstellungs- und Verbreitungsverbot kann durchaus darüber nachgedacht werden, ob diese Voraussetzung hier nicht erfüllt ist.
    Wichtig wäre es jedoch, dies vor dem Petitionsausschuss auch fundiert darzustellen, um nicht mit der üblichen Begründung, dass eine Zensur gerade nicht statt findet, weil nur die Vorzensur erfasst ist, abgespeist zu werden.

    Fraglich ist allerdings, ob Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen überhaupt in den Schutzbereich der „Meinungsfreiheit“ fällt. Dazu müssten Videospiele zunächst eine Meinungsäußerung darstellen. Allerdings wird der Begriff der Meinungsfreiheit relativ weit verstanden, wenn auch nicht so weit, wie etwa in den USA.

    Denkbar wäre aber ein Verstoß gegen die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3) oder die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1). Auf diese kann sich aber nicht der Urheber einer Petition berufen, da hier nicht in SEINE Kunst- oder Berufsfreiheit eingegriffen wird, sondern allenfalls in diejenige der Hersteller entsprechender Spiele. Im Rahmen der Anhörung kann dieser rechtliche Aspekt dennoch angeführt werden, da es hier gerade nicht um eine Verfassungsbeschwerde, sondern nur um eine Petition geht.

    Die Frage jedoch, ob Computerspiele überhaupt unter den Kunstbegriff fallen ist höchst umstritten und auch von der Rechtsprechung entgegen vielerlei Äußerungen noch nicht grundsätzlich geklärt. Allerdings wird auch der Kunstbegriff sehr weit verstanden und erfasst gerade nicht nur die überkommenen Formen wie Literatur, Malerei, Musik etc sondern den subjektiven schöpferischen Prozess an sich (sog. offener Kunstbegriff). Das auch Videospiele unter den Kunstbegriff fallen ist daher nicht unwahrscheinlich und wurde zuletzt auch vom deutschen Kulturrat so gesehen.

    (Quelle:Schnittberichte)



  2. #2
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    Wenn wir das Problem nur auf Deutschland begrenzen oder sogar nur auf Killerspielspieler begrenzen, verhalten wir uns nicht anders als die Indianer vor mehr als hundert Jahren. Auch wenn es richtigerweise im Moment nur um die Situation in Deutschland geht.

    Sorry, aber wenn wir so sehr auf desserttellergröße handeln, haben wir diesbezüglich bereits alles verloren, was die Wahrung der Grundrechte bezüglich freier Medien für Erwachsene betrifft.

    Schätzungsweise die Hälfte der in Zukunft betroffenen Spieler wissen noch nicht mal, dass es einen Beschluss gibt, welcher Ihnen in Zukunft das Hobby nehmen wird. Dann darauf zu hoffen, dass die anstehenden Wahlen was ändern, ist mir zu blauäugig. Zumal sich viele gar nicht erst die Mühe machen werden danach zu schauen, welche Alternativen zur jetzigen Regierung vorhanden sind...das haben etliche Beispiele in der Vergangenheit gezeigt.

    Ich habe seit Beginn des Internetzeitalters tun und lassen können was ich will...ich setze mich nicht für mich allein ein, die paar Jahre Shooterdasein schaff ich auch mit Zensur...wofür ich mich einsetzen will, ist die Medienfreiheit der jungen Spieler, damit sie auch morgen noch die Freiheit genießen können, die ich 30 Gamerjahre genossen habe.

    Ja, wir sind auf uns allein gestellt, das ist ja auch ein Fakt den ich so hart kritisiere. Bevor einzelne Gruppen zerrissen werden, wäre es eben wichtig dass große Namen an die Front ziehen. Das dies nicht passiert, dessen bin ich mir auch sicher...aber diesen Misstand anzuprangern kann doch nicht so verkehrt sein.

    Übrigens, eine sehr interessante Diskussion hier
    Gridlockveteran




  3. #3
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    Nein, da hast mich falsch verstanden!! Hab ja mehrfach vorher gesagt das sich selbst Bürger dafür einsetzen sollten die nicht direkt von einem Verbot der Spiele betroffen sind!! Einfach auf Grund der Wahrung der Grundrecht sollte sich hier jeder einsetzen da man nicht weiß was in Zukunft dann noch alles kommen wird!!!

    Aber, im Falle von MS, was Du vorher angesprochen hast, geht es in erster Linie momentan nur um Deutschland!!! Und MS ist ein Unternehmen was Profit machen will, daher meine Einwände bzgl. dessen.

    Da hast Du recht, weil sich viele Spieler einfach nicht tiefgründiger mit der Thematik beschäftigen und beispielsweise in Foren usw angemeldet sind und schauen. Und es es ja nicht so das die Nachrichten ständig darüber berichten. Von daher, wissen viele sicher nichts von ihrem „Glück“. Dazu kommt noch das viele meinen das es eh nicht soweit kommen wird bzw. die andere Fraktion es eh nicht bringt dagegen was zu tun. Wie sich das in zukünftige Spiele auswirken wird kann man nur erahnen.

    Aber den Punkt, das man sagt das Computer- und Videospiele in eine Art Verein packt, warum ist dies nicht machbar? Ist mein Gedanke so abwägig das niemand darauf eingeht?
    Warum gründet man nicht einen nationalen Verein der die Interessen der Spieler vertritt? Wenn man geschlossen als Verein auftritt bzw. dieses Bündnis mit sagen wir mal 50000 Mitgliedern im Hintergrund die Interessen dieser verteidigt, wird dies doch sicher anders wahrgenommen wie 50000 einzelne Personen die als Einzelperson auch nicht erreichen können.

    Ja stimmt, finde das macht hier mächtig Spaß grad da hier auch wirklich schön und sachlich diskutiert wird.

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