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  1. #11
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von FatzCapulet
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    Hier noch 2 neue Videos:
    http://www.worthdownloading.com/game.php?gid=2527

    Und zu Maxi, ich hab da was gefunden...

    Zoll fällt bei bespielten Datenträgern nicht an. Hier ist der Zollsatz = 0,0 %.
    Darüber hinaus gibt es keine Unter- bzw. Obergrenze wann Zoll fällig werden würde.
    Zum Preis der Software kommen definitv aber noch die 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
    Noch was; Die Ware muss nicht ' durch ' den Zoll. Die Speditionen am Flughafen fertigen die Ware ab, der Zoll prüft nur bei Verdacht auf Illegales diese Sendungen. Dadurch und bedingt durch die elektr. Zollsysteme bleibt es im Normalfall nicht aus, dass der Warenempfänger bzw. der Einführer mit den Steuern (auch Zölle sind Steuern) belastet wird.

    Keine Garantie dafür, hab den Text nur wo gemopst. ^^

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