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  1. #1
    Mitglied Newbie Avatar von (Cl)own
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    ich wohne in der schweiz , hier is es auch verdammt komisch...,bei manchen games kriegen wir ne englische version bei manchen ne deutsche, das GoW geschnitten wird nervt mich total was soll der scheiss eigentlich "brutale" videos u. dvd`s gibts ja auch überall nur haben die eine viel realitischere "grafik *
    mich nervt diese art über games herzuziehen wirklich verdammt (auch wenn ich nicht in deutschland wohne) jeder der das wort "killerspiel" benutzt is einfach n arschloch in meinen augen (das es aber teils gewaltegeile und unnötig brutale spiel gibt ist nicht zu verneinen zb. Soldier of Fortune 2 und n paar wenige andere) aber die blutspritzer in GoW (es sind ja nichtmal menschen sondern monster !!!) zu zensieren ist einfach nur erbärmlich , so ich hoff einfach das epic und die usk sich das nochmal überlegen und die deutschen (und vieleicht auch schweizerischen) spieler vor einem nervigen kostenspieligen import verschonen

    mgf : (cl)own

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Magnus
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    ich habe den herren der usk eine email geschrieben wieso sie das spiel schneiden und das ich als erwachsener selbst entscheiden kann was ich spielen will und wieso sie dann schneiden.heute kam zurück:


    Hallo und danke für Ihre mail.

    Deutschland hat tatsächlich eine besondere Rechtslage für Medien im
    Vergleich zu Europa. Hier gibt es z.B. bei Computer- und Videospielen die
    Entscheidung "Nur für Erwachsene" (USK-Kennzeichen "keine Jugendfreigabe")
    und "Nur für Erwachsene plus Werbeverbot" (mögliche Indizierung durch die
    Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nach Veröffentlichung von
    Titeln, die möglicherweise jugendgefährdend sind).

    Der Anbieter einer Spieleproduktion beauftragt die USK, also die
    Gutachtenden und den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden
    bei der USK, ihre Produktion unter anderem auch im Blick auf einschlägige
    Paragrafen des deutschen Strafrechts und mit Blick auf die Spruchpraxis der
    BPjM zu prüfen.
    Der Gesetzgeber verlangt mithin den Blick auch zur BPjM, wenn man in
    Deutschland Medien veröffentlichen will.

    Wird in Kenntnis der Spruchpraxis der BPjM vom USK-Prüfgremium mit dem
    Ständigen Vertreter der OLJB "keine Kennzeichnung" vergeben, bleibt der
    Anbieter Herr seines Verfahrens. Er kann den Titel für Erwachsene
    veröffentlichen. Dieser Titel kann normal ausgestellt und beworben werden
    (ohne USK-Kennzeichen, aber mit einem Hinweis, dass er nur für Erwachsene
    ist). Nur ist er vor einer Indizierung durch die BPjM nicht geschützt.

    Das aber wollen Anbieter mitunter nicht riskieren, da sie nach Indizierung
    den Titel nur noch „unterm Ladentisch“ anbieten können, ohne ihn bewerben zu
    dürfen. Also im Prinzip ist der Titel dann nach Indizierung "weg vom Markt",
    jedenfalls vom offiziellen.

    Geprüft wird in der USK immer das, was vorgelegt wird.

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