wie das mit den rechten aussieht ka.Zitat von Knochenfabrik
fakt ist, dass indiziert nicht verboten heisst.
ein indiziertes spiel darf lediglich NICHT für jugendliche zugänglich sein.
weder die packung, noch sonstiger kontakt mit diesem medium (sei es durch werbung, magazinen etc)
Aber der Verkauf, oder der Besitz, sowie der Erwerb dieses Mediums ist weiterhin erlaubt (allerdings unter der Ladentheke und der Erwerber muss 18 Jahre alt sein und dieses nachweisen können)
Da Videotheken einen ab 18 Bereich haben, und da eigentlich auch nur Erwachsene Zugang zu haben, erfüllen sie die rechtlichen Vorgaben und ein Ausleihen ist somit möglich.
hoffe habe das einigermaßen richtig rübergebracht.
falls nicht, erschiesst mich
gruß
Q
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22.12.2006, 00:18 #8
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