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  1. #6
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von XBU noisecore
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    Zitat Zitat von DonnerAlexej
    Na super. Jetzt muss das ganze auch noch im Haus bleiben nachdem man's selber gekauft hat.

    Eine Frage: Habe mich zwar schon mit dem Thema Indizierung/Beschlagnahmung für eine Englscharbeit auseinandergesetzt aber habe nirgends die Info gefunden ob beschlagnahmte Spiele auch aus dem Ausland bestellt werden dürfen oder ob man es sich wirklich selber dort kaufen muss und es dann mitnehmen.

    Muss man natürlich nicht unbedingt wissen aber ich kann nur vermuten, dass man diese schon bestellen darf. Schließlich darf man ja mit diesen nur nicht in Deutschland handeln aber vom Ausland nach Deutschland verkaufen darf ja erlaubt sein.
    Die Händler dürften nach deutschem Recht beschlagnahmte Medien eigentlich nicht hierhin verschicken. Interessiert aber normalerweisen niemanden. Und solange der Zoll die Sendung nicht kontrolliert, passiert da auch nichts (was eigentlich nur der Fall ist, wenn die Sendung über dem Zollfreigrenze liegt (ca. 22 Euro) und aus 'nem nicht EU-Land kommt). Selbst wenn die kontrollieren, wird das Spiel/der Film etc. einfach einbehalten und man schriftlich benachtigt.

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