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Left 4 Dead hat schon viele Schlagzeilen geschrieben und nicht immer ging es um die Zombie Massen, die im Spiel auftauchen. Unter anderem hat die deutsche Version zu den Schnitten sogar ein extra Cover bekommen. Darauf hin teilte Electronic Arts mit, dass es sich dabei nicht um eine geschnittene Version des Covers handle, sondern um eine Special Version für Deutschland. Heute hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bekannt gegeben, dass der KoOp Horrorshooter Left 4 Dead in der europäischen Version indiziert wurde. Die europäische Version ist auf die Liste B gelangt, so ist eine Beschlagnahmung nicht auszuschließen. Die deutsche Version hat weiterhin die Kennzeichnung: Keine Jugendfreigabe.

Unser Review zu Left 4 Dead findet ihr hier: Left 4 Dead

XBoxUser.de FAQ - Indizierung und Beschlagnahmung von Videospielen

 

Quelle: XBoxUser.de

10 Kommentare

XBU Zwobby Di, 09.12.2008, 18:20 Uhr

Ja die Indizierung an sich verwundert mich nicht aber das es gleich auf Liste B öandet, finde ich sehr hart und kann ich absolut nicht nachvollziehen

dayX Di, 09.12.2008, 18:12 Uhr

Auf Liste B?? Dead Space kommt uncut durch, und L4D kommt gleich auf Liste B. Ich muss es mir wohl doch mal zulegen.

XBU H3tf1eld Di, 09.12.2008, 11:04 Uhr

Es ist doch so wie immer, wers Game will holt es sich im Internet. Dass die das einfach nicht raffen !!!

XBU Razor Di, 09.12.2008, 10:18 Uhr

XBU Valle0204 schrieb:
Ja mache ich, kannst mich gerne belehren wenn es irgendwelche Unterschiede der beiden Versionen geben soll die eine Indizierung nur für die PC Version veranlassen würden.

:smt039

Nein, die gibt es nicht, aber in jeder News die ich lese sagen sie, daß davon im Moment nur die PC Version betroffen ist und daß die Xbox 360 Version folgt...

XBU Valle0204 Di, 09.12.2008, 10:10 Uhr

Ja mache ich, kannst mich gerne belehren wenn es irgendwelche Unterschiede der beiden Versionen geben soll die eine Indizierung nur für die PC Version veranlassen würden.

:smt039

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