Also soweit ich weiß gilt die 23 Jahre Grenze nur, wenn du noch nicht unabkömmlich geschrieben wurdest. D.h. wenn dich deine Firma für ein Jahr unabkömmlich schreibt wird die Einberufungsgrenze ein Jahr nach hinten verschoben. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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Thema: Bundeswehr
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16.10.2008, 19:03 #28
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