Jap, genau. Das zweichwöchige Rückgaberecht gibt´s nur im Versandhandel!! Die MÜSSEN dieses einräumen!!
Beim Einzelhandel gibt es diese Regelung nicht!! Heißt, wenn die sich stur stellen hast Pech gehabt!!
Aber, die meisten machen es dennoch um keine Kunden zu vergraulen. Aber, müssen tun sie es nicht, das ist reine Kulanz.
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07.10.2008, 09:18 #9
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