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  1. #2
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Kommt natürlich drauf an was du damit machen willst. Wenn du das Video an seinem ersten Geburtstag den Verwanden und so zeigen willst, wird das ganze niemand kümmern. Wenn du das ganze auf Youtube wieder hochlädst müsste das gegen das Urheberrecht verstoßen aber eig. juckt das keinen. Es gibt auf Youtube teilweise Videos 10 mal mit jeweils 100.000 Klicks und das juckt auch niemand.

    Ich bin kein Rechtsanwalt oder so aber das Video das du runterlädst hat ja jemand gemacht und bei dem müsste das Urheberrecht sein.

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