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Die Begründung liegt darin, das der Kunde ja wusste, das es noch nicht veröffentlicht wurde und daher das nutzen und veröffentlichen von Inhalten nicht erlaubt sein kann.
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Ist ja absoluter Blödsinn davon auszugehen. In jedem von uns steckt doch ein Kind, da kann mir keiner erzählen, dass er das Teil nicht ausgepackt und angeschlossen hätte, wenn es früher da wäre!