Rein rechtlich gesehen spricht nichts gegen den Download des DLC Inhalts von DR3, besonders zum Launch da hier der Titel weder indiziert noch beschlagnahmt ist. Somit ist dieser zu behandeln wie ein ganz normaler 18er Titel wo DLC´s ja auch keinerlei Probleme darstellen. Ab Indizierung müsste MS somit lediglich derartige Downloads über das eingelegt Spiel anbieten welche nicht öffentlich erscheinen auf dem Xbox Marktplatz. Somit wird hierüber auch keine Werbung gemacht und alles ginge seinen rechtlich korrekten Weg.
Aber, MS hat schon zu Gears Zeiten Stellung bezogen das man eine familienfreundliche Konsole habe und derartige Titel nicht unterstützt. (Damals ein riesen Aufschrei gegeben, da MS in allen Ländern Gears als den Blockbuster abfeiert und in Deutschland für den Jugendschutz heuchelt)
Aber will hier nicht zu sehr auf MS rumhacken, ich bin schlicht der Meinung das die USK keinerlei Daseinsberechtigung hat deren Einstufungen mehr als zweifelhaft anzusehen sind. Wie unser Chef schon sagt, hier wird offenbar mit zweierlei Mass gemessen was einfach inakzeptabel ist. Ich unterstelle der USK auch schon länger das diese geschmiert werden und bei der richtigen Höhe der Summe in die Kaffeekasse jedes Spiel eine Freigabe bekommen könnte. Ich mag mich irren, aber als unabhängiger Betrachter auf die "Arbeit" der USK kommen mir diese Anschuldigungen automatisch.
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11.10.2013, 13:58 #9
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