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  1. #9
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von xImPacT
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    Zitat Zitat von XBU Dirty Beitrag anzeigen
    Weil der Titel in Deutschland indiziert ist und somit ein Ausschreiben des Titels (in einer Aktivitätenliste) als Werbung ausgelegt werden kann. Dies ist allerdings verboten.
    Und wer soll denn da was sagen? Ich glaube nicht, dass die BPjM das ganze Netz nach "Werbung" von indizierten Titeln absucht.

    Wenn ihr das schon nicht dürft, dann schreibt doch bitte dabei um welchen Teil es dabei handelt. Dann müssten alle wissen, um welches Game es sich handelt.

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