Dead Rising ist indiziert. Bissel zur Unterscheidung zwischen "Keine Jugendfreigabe" und "indiziert" vielleicht. Vorallem durch die Einführung des neuen JuSchG:
Hier wurde auch wieder teilweise unwahres zum Wort "Indiziert" geschrieben, z.B. dass es dann doch im 18er-Bereich stehen könnte. Das is falsch! Im 18er bereich müssen Spiele stehen, die
- keine Jugendfreigabe erhalten (das damalige "nicht geeignet unter 18 Jahren")
- keine Kennzeichnung erhalten, wie Dead Rising damals. Die USK hat eine Kennzeichnung hier verweigert, was in der Regel immer zu einer Indizierung führt im späteren Verlauf.
Ist ein Spiel indiziert, darf es nicht öffentlich gemacht werden, nicht an Jugendliche verkauft, etc und sowieso:
Nicht hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden!
Wenn also eine Indizierung stattgefunden hat, ist komplett Ende! Von privat könnt ihr es euch noch kaufen, oder nach Holland fahren und es privat kaufen.
Für Infos ist dieser JuSchG Ausschnitt mit den Erklärungen eines Anwalts sehr hilfreich:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
Wenn du das Spiel also haben willst, musst dus wohl über privat beziehn oder Urlaub im Österreich oder anderen europäischen Ländern machen
Greetz, gman!
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11.01.2007, 10:19 #23Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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