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Bestimmungen im Reiseverkehr
Reisen innerhalb der EG
Folgende Menge ist zoll- und abgabenfrei einzuführen:
Sonderregelung der neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn):
Rauchtabak - 250g (Grenzpendler/Grenzbewohner 50g)
oder
Zigaretten - 200 Stück (Grenzpendler/Grenzbewohner 40 Stück)
Diese Menge gilt bis zu folgender Frist:
Estland, Lettland, Litauen - 31.12.2009
Polen, Slowakische Republik, Ungarn - 31.12.2008
Slowenien - 31.12.2007
Tschechische Republik - 31.12.2006 (Zigaretten glaube ich erst ab 31.12.2007)
Rest Europa:
Rauchtabak - 1kg
oder
Zigaretten - 800 Stück
Voraussetzung: nur zu privaten zwecken, nicht gewerblich, kein Handel.
Sondergebiete die zur EG gehören, aber anders behandelt werden:
Büsingen, Helgoland, Inselgruppe Färöer, Grönland, Saint Pierre, Miquelon, Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Livigno, Campione d`Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio, Aruba und die niederländischen Antillen ,Ceuta und Melilla und der nördliche (türkische) Teil Zyperns.
Hier gilt die Abgabenfreiheit nur innerhalb der Reisefreigrenzen für nicht EG-Mitgliedsstaaten. Siehe nächstes Thema.
Reisen ausserhalb der EG
Auch hier kann man Tabak und Zigaretten Abgabenfrei einführen,. Voraussetzungen:
- Der Reisende hat die Ware dabei (greifbar im mitgeführten Gepäck oder im Handgepäck)
- Nur zu privaten zwecken, nicht gewerblich, kein Handel.
- Bei Tabak ist das Mindestalter 17 Jahre
Sind obige Bedingungen erfüllt gelten folgende Mengen:
200 Zigaretten oder 250g Rauchtabak (das "oder" bitte beachten)
Grenzpendler/Grenzbewohner 50g Tabak oder 40 Zigaretten oder eine anteilige Zusammenstellung.
Überschreitung der Reisefreigrenze
Jetzt fallen Einfuhrabgaben an. Bis 350 Euro besteht die Möglichkeit der pauschalierten Abgabenberechnung. Tabak und Zigaretten haben besondere pauschalierte Abgabensätze. Leider entspricht nur 1kg Tabak (oder 250 Zigaretten) der Wertgrenze von 350 Euro (auch mit einer Rechnung).
Die Pauschalabgaben
Präferenzberechtigt:
Zigaretten - 22% des Kleinverkaufspreises
Pfeiffentabak - EUR 41,70 pro kg
Nicht präferenzberechtigt:
Zigaretten - 38% des Kleinverkaufspreises
Pfeiffentabak - EUR 71,70 pro kg
Die Abgaben sind vor Ort zu zahlen, hat man nichts dabei wird aber auch eine Frist von 10 Tagen gewährt.
Hat man mehr als 1kg Tabak oder 250 Zigaretten dabei können die Pauschlierten Abgabensätze nicht mehr angewendet werden und die normale Abgabenberechnung findet statt.
Tabaksteuer:
Bei Pfeiffentabak ist das 15,66 Euro je Kilogramm + 13,46% des Kleinverkaufspreises.
Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.
Zoll:
74,9% des Zollwertes
EUST:
19% aufschlagen auf die Bemessungsgrundlage für die EUST (Zollwert + Tabak/Verbrauchssteuerwert + Zoll )
Ottomans Zollrechner ist die einfachste Methode dies zu berechnen.
Präferenzländer für einseitige Präferenzen seitens der EG:
San Marino, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Israel, Westjordanland u. Gazastreifen, Ägypten, Jordanien, (Libanon - unsicher), Syrien, Maschrek-Staaten, Algerien, Marokko, Tunesien, Maghreb-Staaten, Ceuta und Mellila, Färöer, Chile, Mexiko, Südafrika, AKP-Staaten, Überseeische Länder u. Gebiete (ÜLG), Entwicklungsländer (APS), Bosnien-Herzegowina , Serbien, Montenegro, Kosovo, Albanien.
Bestimmungen im Postverkehr
Grundsätzlich muss jede Sendung aus einem Drittland verzollt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen was die Gestellung angeht.
Gestellungsbefreit (Zustellung ohne Zollformalitäten) sind folgende Sendungen:
- Sendungen Privat an Privat
- Dürfen nur gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine -andere Privatperson in der EG gesandt werden und
-ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des ---Empfängers bestimmt sind und
-der Empfänger vom Absender die Ware ohne Zahlung erhält und
-der Warenwert darf nicht über 45 EUR liegen.
Die Menge ist begrenzt auf 50 Zigaretten oder 50g Rauchtabak
- Sendungen mit geringem Wert
Alle Sendungen unter EUR 22,00 Warenwert (ausser Alkohol, Tabakwaren, Kaffee, Parfüms und Eau de Toilette).
Tabak ist jedoch grundsätzlich nicht Gestellungsbefreit und muss immer wie folgt verzollt werden:
Tabaksteuer:
Bei Pfeiffentabak ist das 15,66 Euro je Kilogramm + 13,46% des Kleinverkaufspreises.
Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.
Zoll:
74,9% des Zollwertes (Wert des Tabaks + Versandkosten)
EUST:
19% aufschlagen auf die Bemessungsgrundlage für die EUST (Zollwert + Tabak/Verbrauchssteuerwert + Zoll )
Ottomans Zollrechner ist die einfachste Methode dies zu berechnen.
(von dannybo)
Ihr solltet auf jedenfall immer versuchen darauf zu plädieren das der Versand nicht mit hinein gerechnet wird weils ja Privat und nicht gewerblich ist
begründet das hiermit
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ten/index.html
hier ist der abschnitt
Postverkehr
In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
manche Zollstelle begründet das auch so, aber manche weigern sich auch und begründen das damit, weil die Sendung von einen Shop geschickt wurde, aber probieren solltet ihrs
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Allgemeine Richtlinien zum Tabakimport
Es ist legal bis zu 250g Tabak pro Person aus Ländern die nicht der EU angehören für den Eigenbedarf nach Deutschland einzuführen. Bei Ländern die in der EU liegen beträgt die maximale Menge 1kg.
Dies gilt nur wenn Personen die mindestens 17 Jahre alt sind den Tabak persönlich über die Grenze bringen.
Per Post dürfen, egal woher die Sendung stammt, nur 50g Tabak verschickt werden.
Größere Mengen müssen verzollt werden. Die Summe ist abhängig vom Einkaufspreis, der Mehrwertsteuer und dem Verkaufspreis des Tabaks in Deutschland.
Es gibt einen Richtwert von ca. 3kg ab dem die Tabakeinfuhr als gewerblich gilt und in Deutschland nicht legal ist, da kein Tabak mit Feuchtigkeit über 5% in Dtl. verkauft werden darf. Die ausländischen Tabaksorten liegen aber deutlich darüber.