Da es auf Weihnachten zugeht, soll es uns nicht reichen, dass wir gestern ein Gewinnspiel zu Naruto: The Broken Bond gestartet haben. Deshalb bringt euch der XBU-Weihnachtsmann heute fünf Mal das neue Xbox Live Arcade Spiel im Wert von je 1.200 Microsoft Points. Um bei diesem Gewinnspiel in den Lostopf zu gelangen, müsst ihr folgende Rechenaufgabe richtig lösen:

Wir wollen es euch halt vor Weihnachten besonders schwer machen ;) Schickt uns bis zum 22. Dezember 2008 eine Mail mit dem Betreff "Banjo" an gewinn(at)xboxuser.de mit folgenden Daten:

  • Name
  • Anschrift
  • Forennick (falls vorhanden)
  • Eure Antwort

Wir wünschen euch viel Glück und bedanken uns herzlich bei Microsoft Xbox für die Preise!

Teilnahmebedingungen:

Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und ihres Wohnorts auf XBoxUser.de einverstanden. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Ausgabe eines Ersatzgewinns. Teilnahmeschluss ist der 22.12.2008, das Datum bei Eingang der Mail ist entscheidend. Team-Mitglieder von XBU und deren Angehörige dürfen an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Damit die Gewinner benachrichtigt werden können, ist eine gültige Postanschrift und eine gültige eMail-Adresse des Teilnehmers erforderlich. XBoxUser.de ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder die Spielregeln zu verändern.

Datenschutz: Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erhoben, gespeichert und genutzt werden. Eine weitere Nutzung der Daten erfolgt nicht. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss war Freitag, der 29.01.2016 um 00:00 Uhr.

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26 Kommentare

ene1nz Di, 23.12.2008, 14:47 Uhr

SchmierGold schrieb:
jup SNES is beste...

aber zu viert J.B.-GoldenEye im multiplayer...^^ goldengun-camping^^ das war das geilste...


OK, da gebe ich dir auch recht :-)

Schlüppies :3 |24/7| Di, 23.12.2008, 14:43 Uhr

jup SNES is beste...

aber zu viert J.B.-GoldenEye im multiplayer...^^ goldengun-camping^^ das war das geilste...

ene1nz Di, 23.12.2008, 14:41 Uhr

CeAzZ schrieb:
N64 war eh die geilste Konsole überhaupt! die 360 kann sich mal schön dahinter anstellen :) MARIOKART 64 FTW! :smt003

Meiner Meinung nach war der Super Nintendo die geilste Konsole :-)

oler Di, 23.12.2008, 14:36 Uhr

CeAzZ schrieb:
N64 war eh die geilste Konsole überhaupt! die 360 kann sich mal schön dahinter anstellen :) MARIOKART 64 FTW! :smt003

Da hast du Recht, Mariokart rockt! ;) Naja bin mal gespannt ob ich diesmal bissl Glück hatte!

CeAzZ Di, 23.12.2008, 14:34 Uhr

N64 war eh die geilste Konsole überhaupt! die 360 kann sich mal schön dahinter anstellen :) MARIOKART 64 FTW! :smt003

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1 Teilnahmebedingungen: Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und ihres Wohnorts auf XBoxUser.de einverstanden. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Ausgabe eines Ersatzgewinns. Für den Teilnahmeschluss ist das Datum bei Eingang der Mail entscheidend, der Teilnahmeschluss ist in jeder Gewinnspielnews veröffentlicht. Team-Mitglieder von XBoxUser und deren Angehörige dürfen an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Sollte ein USK18-Spiel verlost werden, ist vor Versand ein Altersnachweis erforderlich. Damit die Gewinner benachrichtigt werden können, ist eine gültige Postanschrift und eine gültige eMail-Adresse des Teilnehmers erforderlich. XBoxUser.de ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder die Spielregeln zu verändern.

2 Datenschutz: Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erhoben, gespeichert und genutzt werden. Eine weitere Nutzung der Daten erfolgt nicht. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.