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Thema: Bundeswehr

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  1. #11
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von XBU PuRpLe HaZe
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    Leute hätte da mal ne Frage, an die die sich damit auskennen. Spekulationen jeglicher Art brauch ich nicht.

    Habe vor ein paar Tagen ein Brief von der Bundeswehr bekommen, worin steht,dass erfahrungsgemäß nicht alle Wehrpflichtigen zum Wehrdienst antreten können und deshalb kurzfristig Leute,die erst zum späteren Zeitpunkt antreten müssen, nachrücken müssten.

    Genauer gehts um die Einberufung zum 1.4. (ich habe mich für den 1.7 eingeschrieben). Weiterhin ist zu lesen,dass,falls das bei mir nicht möglich sein sollte,ich mich innerhalb von 8 Tagen mit plausiblem Grund melden soll.
    Nun siehts so aus,dass ich keinen wirklichen, gesundheitsbedingten oder arbeitsbedingten Grund, eben nicht anzutreten habe. Nur, sehe ichs, auch wenn die Bundeswehr wohl für die nächsten 15Jahre mein Arbeitsplatz sein wird, nicht ein, meinen verdienten Urlaub nach der Schule (am 26.3 habe ich meinen allerletzten Schultag) wegen irgendwelchen Pussies,die sich kurz vor knapp doch noch drücken, zu vergessen.
    Ich bin sicher kein Faulpelz,immerhin will ich mich auch verpflichten, nur habe ich mir fest vorgenommen,nach der Schule für die nächsten 3 Monate, eben andre Dinge zu tun: Chillen, die Welt sehen (wollte mal ne Woche nach Indien, China, Japan...interessante Teile der Welt eben) u.v.m.

    Inwiefern kann ich mich dagegen stemmen?
    Im Brief steht,dass,wenn bis zum 26.3. kein Einberufungsbescheid kommt,ich zum von mir ausgewählten 1.7 erst antreten muss.
    Ehrlich gesagt sehr sehr kurzfristig,was die sich da vorstellen.

    Mein Vater meinte,ich kann da wenig dagegen tun,ohne das die denken,ich wolle mich drücken... Weis vll auch jemand, wer zuerst nachrücken muss? Wird das alphabetisch gemacht? (dann habe ich mit V Glück gehabt lol) oder eben nach Gebrauch (bin bei den Fallschirmspringern)

    Man,ich habe mich so auf das Chillen gefreut ...mein letzter Urlaub ohne Sorgen wird mir einfach so gestrichen....aaaargh

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