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Thema: Garantiefall

Baum-Darstellung

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  1. #14
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Zitat Zitat von robert60 Beitrag anzeigen
    Was willst Du da beweisen - Fakt ist dass dein Gerät eingeschickt werden muss oder der Kundendienst nach Hause kommt.

    Ein neues Gerät gibt es garantiert nicht, ausser es ist ein Totalschaden und derjenige der den Fehler begutachtet hält das für erforderlich, das geschieht aber bestimmt nicht zwischen Tür und Angel im MediaMarkt.

    Wenn man beim MediaMarkt nach den 14 Tagen kommt ist es eben so. Nur innerhalb dieser 14 Tage habe ich persönlich den sofortigen Austausch gegen ein neues Gerät zwei mal erlebt.
    Sag mal willst du mich nicht verstehen ? Hier mal nen Auszug.

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

    Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

    Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.

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