Sag mal willst du mich nicht verstehen ? Hier mal nen Auszug.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.
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Thema: Garantiefall
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19.06.2009, 17:34 #1Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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19.06.2009, 17:51 #2Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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Du must jedem Kundendienst die Gelegenheit geben zur Reparatur, da könnte ja jeder kommen und sofort ein neues Gerät verlangen.
Deine Beweise werden erst mal niemanden interessieren - Du kannst natürlich einen Anwalt nehmen, ich glaube dass dauert aber länger als eventuell bis zu 6 Wochen für die Reparatur.
Grau ist alle Theorie - das gilt auch hier für den Fall - Recht haben und Recht bekommen sind verschieden in Theorie und Praxis.
Gängige Praxis ist dass dein Gerät zur Reparatur geht oder der Kundendienst nach Hause kommt, alles andere ist deiner Fantasie überlassen.
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19.06.2009, 18:33 #3
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19.06.2009, 19:11 #4Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Naja wenn du Anwalt wärst würde ich dir zustimmen, es ist halt Fakt das ich entscheiden kann ob Austausch oder Reperatur. Beweise hin oder her. Jeder draf in der ersten 6 Monaten sofort entscheiden ob er sofort nen Tausch will oder sogar andere Sachen. Verweigert der Händler das, kannst du weitere Schritte gehen und jedes gericht gibt dir recht. Sogar nen neues gerät kannst dir kaufen und die rechnung dem Händler stellen. Nach denn 6 Monaten entscheidest du ob Austausch oder Reperatur. Nur jetzt musst du es nachweisen.
Egal ich hab jetzt sämtliche Infos eben erhalten und mich informiert wie was wo. Bin zu 95% im Recht. Forumsbeiträge zählen als Beweis unter Gewissen Vorraussetzungen und Zeugen zählen auch.
Hier kann man zu machen, closen bitte.




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