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Thema: Garantiefall

  1. #11
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Wie lange habt Ihr die Maschine schon ?

  2. #12
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Bjoern
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    puuhhh ich kanns dir nicht genau sagen aber ich glaube das wir die nich mal 2 jahre haben ... also 3 jahre definitv auf keinen fall ich glaube so um die 2 jahre werden es sein

  3. #13
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von robert60
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Ja das gab es und nun würde ich gern Wissen ob zeugen und 3 Forums Beiträge in 3 verschiedenen Foren vom 17 August und 18 August reichen, als Beweis ?


    Was willst Du da beweisen - Fakt ist dass dein Gerät eingeschickt werden muss oder der Kundendienst nach Hause kommt.

    Ein neues Gerät gibt es garantiert nicht, ausser es ist ein Totalschaden und derjenige der den Fehler begutachtet hält das für erforderlich, das geschieht aber bestimmt nicht zwischen Tür und Angel im MediaMarkt.

    Wenn man beim MediaMarkt nach den 14 Tagen kommt ist es eben so. Nur innerhalb dieser 14 Tage habe ich persönlich den sofortigen Austausch gegen ein neues Gerät zwei mal erlebt.

  4. #14
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Zitat Zitat von robert60 Beitrag anzeigen
    Was willst Du da beweisen - Fakt ist dass dein Gerät eingeschickt werden muss oder der Kundendienst nach Hause kommt.

    Ein neues Gerät gibt es garantiert nicht, ausser es ist ein Totalschaden und derjenige der den Fehler begutachtet hält das für erforderlich, das geschieht aber bestimmt nicht zwischen Tür und Angel im MediaMarkt.

    Wenn man beim MediaMarkt nach den 14 Tagen kommt ist es eben so. Nur innerhalb dieser 14 Tage habe ich persönlich den sofortigen Austausch gegen ein neues Gerät zwei mal erlebt.
    Sag mal willst du mich nicht verstehen ? Hier mal nen Auszug.

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

    Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

    Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.

  5. #15
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von robert60
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.

    Du must jedem Kundendienst die Gelegenheit geben zur Reparatur, da könnte ja jeder kommen und sofort ein neues Gerät verlangen.

    Deine Beweise werden erst mal niemanden interessieren - Du kannst natürlich einen Anwalt nehmen, ich glaube dass dauert aber länger als eventuell bis zu 6 Wochen für die Reparatur.

    Grau ist alle Theorie - das gilt auch hier für den Fall - Recht haben und Recht bekommen sind verschieden in Theorie und Praxis.

    Gängige Praxis ist dass dein Gerät zur Reparatur geht oder der Kundendienst nach Hause kommt, alles andere ist deiner Fantasie überlassen.

  6. #16
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.
    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    das solltes du anwälte fragen...!!!

    gibt extra foren dafür... hier bekommst du dazu nur gefährliches halbwissen...^^
    ich habs dir gesagt...

    hier "kann" dir keiner helfen, ausser beim rummeckern...
    ©2011 SchmierGold

    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
    -Albert Einstein

  7. #17
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Zitat Zitat von robert60 Beitrag anzeigen
    Du must jedem Kundendienst die Gelegenheit geben zur Reparatur, da könnte ja jeder kommen und sofort ein neues Gerät verlangen.

    Deine Beweise werden erst mal niemanden interessieren - Du kannst natürlich einen Anwalt nehmen, ich glaube dass dauert aber länger als eventuell bis zu 6 Wochen für die Reparatur.

    Grau ist alle Theorie - das gilt auch hier für den Fall - Recht haben und Recht bekommen sind verschieden in Theorie und Praxis.

    Gängige Praxis ist dass dein Gerät zur Reparatur geht oder der Kundendienst nach Hause kommt, alles andere ist deiner Fantasie überlassen.
    Naja wenn du Anwalt wärst würde ich dir zustimmen, es ist halt Fakt das ich entscheiden kann ob Austausch oder Reperatur. Beweise hin oder her. Jeder draf in der ersten 6 Monaten sofort entscheiden ob er sofort nen Tausch will oder sogar andere Sachen. Verweigert der Händler das, kannst du weitere Schritte gehen und jedes gericht gibt dir recht. Sogar nen neues gerät kannst dir kaufen und die rechnung dem Händler stellen. Nach denn 6 Monaten entscheidest du ob Austausch oder Reperatur. Nur jetzt musst du es nachweisen.

    Egal ich hab jetzt sämtliche Infos eben erhalten und mich informiert wie was wo. Bin zu 95% im Recht. Forumsbeiträge zählen als Beweis unter Gewissen Vorraussetzungen und Zeugen zählen auch.

    Hier kann man zu machen, closen bitte.

  8. #18
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Hi,

    hab mir am 30.7.2008 einen LCD gekauft. Und gleich bemerkt das das Bild komisch Flimmert. Sofort in denn Markt gefahren und die meinten liegt an der Xbox. Ok testete ein neues kabel VGA und Problem weg. HDMI ran problem da. Wieder in denn Markt, ja Samsung LCD ist nicht kaputt liegt am kabel blablabla.

    hab es dann geglaubt und über VGA weiter betrieben nun habe ich mir nen Blu ray Player gekauft. Und tada selbes Problem, fick die Henne. Nun zu meinen Fragen.

    1. Ein Techniker war da und konnte das Problem nicht lösen, das ist die erste Nacherfüllung gewesen stimmt soweit ?

    2. Wenn ich denn fernseher zum Markt bringe kann ich ein einschicken verweigern ? Das stimmt so oder ?

    3. Wenn ich es verweigere und die Sagen , ey 6 Monate sind rum beweiss das ! ich habe 3 Screens aus verschiedenen Foren wo ich das Problem damals schilderte. Zählt das als beweiss ? Sind vom 13.8 also sogar noch in der zeit wo ich das teil dennen vor die Füsse schmeissen kann.



    4. hab sogar zeugen neben denn Forumsbeiträgen. Das wären freundin, Oma, Mutter, ausgezogener stiefvater, 2 besucher aus österreich kamen am 1 oder 2. 08.2008 zu besuch aus österreich(kontakt besteht noch) und 3 Freunde die es auch bestätigen könnten. Fällt ja auch auf wenn ich sie frage ob sie es auch sehen oder ich ne Brille brauch.
    zu1:
    jop würde ich sagen da hier eine reperatur (wenn auch vorort) durch geführt bzw. versucht wurde

    zu2:
    ich glaube nicht, da der Verkäufer auch seine rechte hat und wenn eine reperatur vom hersteller billiger ist wie ein neu gerät kann er dieses einschicken, da zieht man halt den kürzeren

    zu3:
    screens mit datum am besten + zeugen am besten schriftlichen niederlegen mit datum etc.
    challenge completed: Battlefield:Bad Company 2, Rank 50 unter 250h :]

  9. #19
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Nur für andere Leute wenn sie ähnliche Probleme haben. Wenn ich denn innerhalb der ersten 6 Monate hin bringe, dann entscheide ich was passiert. Das selbe nach denn 6 Monaten, ich entscheide ob Austausch oder Einschicken.

    Der Verkäufer hat hier auch Rechte so z.B. wenn er das Gerät nicht tauschen kann oder ein Einschicken viel viel zu kostenintensiv wäre etc.

    Sollte er aber ein Umtausch verweigern und drauf bestehen denn einzuschicken könnte es im extremfall sein, das ich mir woanders nen neuen Kaufe und er mir diesen Bezahlen muss. Da gibts aber auch Sondernregeln aber wir gehen immer vom Fall aus, Fernseh seit Anfang an kaputt oder probleme da und es wurde nix manipuliert oder sonst wie beschädigt.

    Übrigens sind wir Käufer im Recht wenn wir ein Ersatzgerät fordern sollten z.B. wenn der TV über ner Woche weg ist beim einschicken.

    Naja soviel konnte ich in Erfahrung bringen.

  10. #20
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Meine oberen Angaben beziehen sich nur an kulante Märkte denn meiner ist wohl ein richtiger A........

    Hab nun meinen Anwalt gefragt und er sagt laut BGB muss ich 2 mal eine Nacherfüllung über mich ergehen lassen. Dies wurde 2 mal gemacht und das Problem besteht weiterhin. Nun darf ich entscheiden Austausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Bin zum P.Markt gefahren und wurde sehr unfreundlich von einem Service Mitarbeiter abgeschmettert. Nein laut Ihren AGBs ist dies 3 mal zu machen und ich habe auf nichts Recht.

    Also meinen Anwalt angerufen und die AGBs durchgesehen. In denn AGBs steht 2 Nachbesserungen danach gilt es als fehlgeschlagen und ich kann zurückterten oder einen Austausch anfordern, bestätigung vom Anwalt.

    Also beim P.Markt angerufen und nochmals unfreundlich abgeschmettert worden ich berief mich auf meine Rechte und er hat irgendetwas unverständliches gesagt und aufgelegt.

    Das ist ja wohl die Granate.... hab nen Puls von 120 und Bluthochdruck..... Werd ich die jetzt verklagen müssen oder gibts ne Möglichkeit das diese Leute einlenken. Briefe samt Frist fliegen an die geschäftsleitung. verbraucherzentrale einschlaten ?


    Hoffe jedoch nicht das ich sie verklagen muss, das dauert ewig......ich rate echt jeden ab in diesem Laden zu kaufen.

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