Stop!
Du brauchst dafür nicht zu nem Notar rennen ;) Jede öffentliche Behörde kann beglaubigte Kopien erstellen, das macht zum Beispiel eine Schule... d.h. ganz lieb die Schulsekratärin fragen, die könnte alles kopieren, überall den Schulstempel draufsetzen und ne Unterschrift hinkritzeln.
Ebenfalls können Kirchengemeinden sowas machen, wenn man also zu einer Gemeindegruppe Kontakt hat, geht sowas auch.
Es gibt auch einen Unterschied zwischen "beglaubigt" und "amtlich beglaubigt", nur bei letzterm muss es ein Amt machen, wie das Einwohnermelderamt z.B.
Hmm... lese gerade bei Wikipedia:
Vielleicht gilt das mit Pfarramt nicht mehr :-?Zitat:
Zur Beglaubigung von Kopien sind folgende Personen berechtigt:
Früher waren auch Pfarrer/innen berechtigt.
- Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es verwahrt wird
- Notare
- sonstige Urkundspersonen (z.B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 59 SGB-VIII)
- Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte