Ich würde mal sagen, dass fällt leider in die Kategorie "dumm gelaufen". Selbst wenn 'emii' einen Einlieferbeleg vorweisen kann...was soll das bringen, außer er hat noch irgendetwas schriftliches vorliegen aus dem hervorgeht wie der Deal ablaufen sollte. Andererseits könnte ich ja jedem den ich in die Pfanne hauen möchte einfach etwas zuschicken, mir einen Beleg geben lassen und dann zur Polizei rennen und ihn anzeigen...das wäre doch ein wenig zu einfach.
'emii', wenn Du noch ne E-Mail hast aus der die Adresse hervorgeht und wo auch geschrieben steht, dass der Empfänger des Spiels dir Blazing Angels schicken wird hast Du schon etwas in der Hand. Vor allem wenn Du auch noch schriftlich belegen kannst, dass der Empfänger die den Betrug mit dem Satz "Hahahaha hab dich schön Verarscht!..." bestätigt.
Solltest Du keinen Einlieferbeleg haben wird´s schon schwieriger. Wenn Du keinen Schriftverkehr hast unmöglich.
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05.05.2006, 08:24 #7
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