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01.11.2011, 17:05 #18151
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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Jedermann darf sie kostenlos verwenden. Da sie aber nicht Open-Source ist, darfst du sie nicht verändern.
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01.11.2011, 17:06 #18152
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Bist du 21 und hast deinen Lappen länger als 2 Jahre?
Wenn ja darfst du den Wagen auch fahren. Wenn nicht wärst du nicht versichert, wenn dein Vater anmieten würde und dich fahren lässt.
Auf jeden Fall fällt eine Jungfahrerpauschale für Fahrer unter 23 an, sobald diese mit auf den Mietvertrag eingetragen werden.
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01.11.2011, 17:11 #18153
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01.11.2011, 17:12 #18154
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Genau diese Pauschale meinte ich. Berechtigt dich mich dann auch, diese Fahrzeuge zu fahren?
greetz
l337
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01.11.2011, 17:16 #18155
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Diese Pauschale ist allerdings nicht unbedingt Pflicht. Wenn ein Familienangehöriger 1. Grades anmietet, darfst du normalerweise auch den Wagen fahren ohne im Mietvertrag eingetragen zu sein. So würde man sich diese JfP sparen.
Allerdings empfindet jede Station oder gar jede RSA diese Regelung anders und bisher erhält man auch widersprüchliche Aussagen von den Mietfirmen direkt.
Am Besten lässt du dich einfach mit eintragen. Kostet zwar etwas, aber du bist dann auf der sicheren Seite.
Aber ja, die Pauschale berechtigt dich ebenfalls das Fahrzeug zu führen.
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01.11.2011, 17:21 #18156
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Danke dir!
Brauche für ein langes Wochenende ein größeres Fahrzeug als meinen Mercedes, deswegen frage ich. Und für die 5er Touring muss man mind. 21 alt sein und seit 2 Jahren den Führerschein besitzen.
Also kann mein Vater das Auto mieten, natürlich mit 0€ SB Vollkasko und einem zusätzl. Fahrer und es gibt kein Problem, dass ich das Fahrzeug dann fahre?greetz
l337
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Taub3
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01.11.2011, 17:41 #18157
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01.11.2011, 17:53 #18158
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01.11.2011, 18:03 #18159
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Das mit dem "Wichtig" versteh ich auch nicht so ganz, finde das stört nur.
Aber wird schon einen sinn haben, vllt. meldet sich der Übeltäter mal zu Wort
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01.11.2011, 19:15 #18160
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Jeder Fahrer muss die Anforderungen der Kategorie erfüllen um mit Versicherungsschutz fahren zu dürfen. Ist das nicht der Fall und man kommt in eine Polizeikontrolle oder gar in einen Unfall steht man dumm da.
Barzahlung ist eigentlich nicht üblich bei Sixt. Da aber deren Kartensysteme öfters mal ausfallen kann man je nach RSA und Kategorie auch bar zahlen.
Bei einem 5er BMW, also PDMR oder gar LDAR ist eine Kreditkarte zwingend erforderlich. Bis maximal FDMR also 3er BMW ist die EC Zahlung noch möglich. Ab dem 7er benötigt man sogar 2 Kreditkarten mit insgesamt 2600€ Verfügungsrahmen.
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