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  1. #26
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Cr4nk
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    Guten Tag,

    die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten.

    Normalerweise werden solche Mails, in denen der Absender seinen Namen (zwecks persönlicher Anrede) verweigert, nicht beantwortet. Aber in Ihrem Fall mache ich mal eine Ausnahme. Daher möchte ich zu Ihren Mails vom 06. April 2009 und vom 09. April 2009 folgendes zu bedenken geben:

    Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

    In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/Spruchpraxis/Gewaltdarstellung.

    Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt.Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.

    Gleichwohl kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel auch auf dem deutschen Markt erscheinen, es darf jedoch nur an Erwachsene abgegeben werden.
    Im Gegensatz zu einem Spiel mit einer Alterskennzeichnung kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel jedoch durch die BPjM indiziert werden. Diese Spiele dürfen

    -nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden
    -nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden und sie dürfen nicht
    -über den Versandhandel vertrieben werden.

    Wenn ein Spiel also die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter / Entwickler aber eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er an dem Spiel Veränderungen vornehmen und dieses geänderte Spiel zur Prüfung und Kennzeichnung durch die OLJB vorlegen (manchmal wird auch nur die geänderte Fassung, aber nicht die Originalfassung vorgelegt) und erhält – je nach Inhalt – ein entsprechendes Kennzeichen. Daher können immer nur die Fassungen geprüft werden, die vom Anbieter vorgelegt werden.

    Es bestehen keine Schnittlisten und auch keine entsprechenden „Schnittauflagen“, sondern der Anbieter entscheidet selbst über vorzunehmende Veränderungen. Auch hier gilt also: keine Zensur.

    Bei dem Titel „Gears of War 2“ handelt es sich um einen 3rd-Person-Shooter für die XBOX 360. Nach eingehender Prüfung und Beratung sah das Gutachtergremium keine Möglichkeit, eine Alterskennzeichnung für diesen Titel entsprechend der Maßstäbe der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu vergeben (diese Kriterien finden Sie unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung). Wenn ein Spiel die Indizierungskriterien erfüllt, darf es nicht gekennzeichnet werden.

    Ohne Kennzeichen wurde das Spiel in Deutschland nicht veröffentlichet, weil Microsoft es sich zur Firmenphilosophie gemacht hat, Spiele nur in Ländern zu veröffentlichen, in denen die Jugendschutzbehörden keine derartigen Einwände haben. In Deutschland werden daher nur Spiele mit einer Alterseinstufung der USK vertrieben.

    Das Spiel „Gears of War 2“ wurde im Rest Europa normal vertrieben und von der PEGI (Pan European Game Information) ab 18 Jahren freigegeben.

    Die Bewertung von PEGI und der deutschen USK für das Spiel „Gears of War 2“ sind unterschiedlich, da für PEGI die Anbieter lediglich einen Fragebogen ausfüllen müssen und an PEGI senden. Bei der USK wird jedes einzelne Spiel von einem Spieletester gesichtet und in einem Gutachtergremium bewertet (das Verfahren dazu: siehe u. g. Broschüre). PEGI hat in Deutschland keine Gültigkeit, sondern nur die USK-Kennzeichen.

    Die USK und die OLJB sind selbstverständlich der Auffassung, dass erwachsene Spieler jederzeit das Recht haben sollten, die Spiele zu erwerben, die sie gerne spielen möchten. Schließlich endet die Notwendigkeit zum Jugendschutz mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Der Fachhändler Ihres Vertrauens sollte daher die betreffenden Titel bereithalten und sie Ihnen ganz regulär verkaufen. Er darf es nur nicht öffentlich ausstellen und bewerben, jedoch kann er es „unter der Ladentheke“ an volljährige Kunden auf Anfrage verkaufen. Lediglich bei bundesweiten Beschlagnahmungen (z.B. bei einem Verstoß gegen einen Straftatbestand) darf ein Händler ein Spiel auch nicht mehr an Erwachsene verkaufen. Da es aber geltendes Recht ist, dass Spiele mit bestimmten Inhalten nicht gekennzeichnet werden dürfen, würde es einen Gesetzesverstoß bedeuten, wenn Spiele mit entsprechenden Inhalten ein Kennzeichen erhalten.

    Eine Änderung der Situation ist nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die eben nur durch die Abgeordneten der Parteien im Bundestageerreicht werden kann; insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden.

    Ich hoffe, ich habe Ihnen die Rechtslage, wie sie derzeit bindend ist, ausreichend erklärt und Ihre Frage damit beantwortet. Informationen zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen in Kurzform können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Für weitere Rückfragen stehe ich unter unten genannter Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Ständigen Vertreter wenden:

    staendige.vertreter@usk.de






    Hell yeah nice one ! Totaler Mist. Ich wusste aber das sowas kommt ^^

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