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03.10.2009, 22:46 #21
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„The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)
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03.10.2009, 22:46 #22
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Meine Daten funktionieren noch. Hatte ich aber auf der Arbeit bekommen. Vielleicht lilegt's daran.
Es gibt doch bei Indizierungen Liste A und B. Liste A ist jugendgefährdend und Liste B ist Verbreitungsverbot. Das ist schon ein Unterschied.
Liste A-Spiele werden ab 18 Jahren unter der Ladentheke verkauft und Liste B nicht, da es strafrechtlich relevant ist wegen der HKs.
Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:54 Uhr)
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03.10.2009, 22:54 #23
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Ok jetz ist klar, ich wusste nicht genau das bei Liste B auch verbreitungsverbot an ü18 herrscht. Filme die zum teil auf Liste B waren gabs bei uns manchmal bei Karstadt immer noch unter de Ladentheke
Jetz ist alles klar
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03.10.2009, 23:58 #24
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Hab ich mir auch damals dort geholt für 19,95 gebraucht.. Der hat die titel da auch einfach in Regal stehen. Aber dafür nimmt er das mit der Alterskontrolle sehr ernst. Bin fast 20 und muss da immer noch Ausweis vorlegen
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05.10.2009, 08:08 #25
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Bitte keine Hinweise und Tipps zu Läden, bei denen es verbotene Ware zu kaufen gibt. Danke (entsprechende Kommentare gelöscht)
PS: Und bitte keine weiteren Gerüchte über Liste B und beschlagnahmte Titel.
Wer wirkliches Interesse an dem Thema hat, wird entsprechende Seiten über Suchmaschinen erhalten. Was hier in diesem Thread zu lesen ist, ist nicht bindend und teilweise falsch.Geändert von XBU Dirty (05.10.2009 um 08:18 Uhr)
Gridlockveteran
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16.11.2009, 18:58 #26
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behindert ..
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23.11.2009, 14:02 #27
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Kurz: Cod WaW ist auf Liste B indiziert -> nicht beschlagnahmt, aber es würd überprüft ob es beschlagnahmt wird. Ein Spiel wird erst durch einen Richter beschlagnahmt. Die Liste B Indizierung kommt durch die Bundesprüfstelle. Man kann davon ausgehen, das es bald beschlagnahmt wird aber die Bundesprüfstelle kann kein Spiel verbieten.
Geändert von LloydK (23.11.2009 um 14:05 Uhr)
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23.11.2009, 17:44 #28
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Stimmt nicht, afaik werden Liste B Titel an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.
Beschlagnahmt werden kann jedes Medium, egal welche Freigabe, aber Liste B Titel werden wohl automatisch richterlich geprüft und dann ggf. beschlagnahmt.
Liste B Titel stehen eben im Verdacht, strafrechtliche relevante Inhalte zu haben, sind aber solange unschuldig ;-) bis ein Richter sie verbietet, das ist Fakt.
Genauso ist es Fakt, dass man als Privatmann beschlagnahmte Spiele kaufen und verkaufen darf, für den privaten Gebrauch. Man darf sie aber nicht importieren oder gewerbsmäßig verkaufen. Auktionshäuser und Foren sind da in einer Grauzone, da man es zwar privat anbieten darf aber es eben einer Masse zugänglich macht.