Scarface ist beschlagnahmt ?
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02.10.2009, 21:32 #11
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02.10.2009, 21:39 #12
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03.10.2009, 20:01 #13
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03.10.2009, 20:10 #14
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03.10.2009, 21:19 #15
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Schaut auf bpjm.com. Beschlagnahmt sind nur sehr wenige Spiele.
Und Wolfenstein ist auch nicht beschlagnahmt. Hat ja nichts mit der Rückrufaktion zu tun. Der Vorgänger RTCW hat ja auch HKs in der Originalversion und ist nicht beschlagnahmt.
Deutsche Läden dürfen die Spiele wegen der HKs nicht verkaufen, das ist richtig. Aber beschlagnahmt werden sie nicht automatisch. Das geht nach anderen Kriterien, wie Brutalität, menschenverachtend, usw. Wonach die sich da genau richten, sollte eigentlich auf der USK-Seite stehen.
Eine Beschlagnahmung erfolgt nicht durch die BPjM, sondern durch die Staatsanwaltschaft. Beschlagnahmung bedeutet das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Der Besitz und die Einfuhr sind jedoch erlaubt.Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 21:27 Uhr)
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03.10.2009, 21:27 #16
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bpjm ist nicht gleich USK...
soweit ich weiß sind hakenkreuze verfassungswidrige symbole und hinzu kommt, dass bei dieser CoD-5-Version eine orig. hinrichtungs-szene zu sehen ist...©2011 SchmierGold
"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
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03.10.2009, 21:46 #17
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03.10.2009, 21:56 #18
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Revolvermann der Besserwisser... -_-"
Wenn du scheinbar alles so schön weißt, erkläre es doch mal deutlich, ausführlich und mit belegten Quellen. Ich weiß um was es geht, und für alle, die immer noch nicht ganz durchblicken, wie scheinbar Revolvermann selbst auch nicht, sollten einen Blick hierrein werfen:
Indizierung und Beschlagnahmung von Videospielen | XBoxUser.de
Es ist natürlich kein Wunder, dass man bei den vielen Regelungen etwas durcheinander kommt und Beschlagnahmung, Indizierung und Verkaufsverbot durcheinander bringt.
Der Artikel hilft aber deutlich, die Ganze Sache weiter zu verstehen.
„The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)
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03.10.2009, 22:22 #19
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Der war gut. XD Habe lange in diesem Bereich gearbeitet. Denn in einer Redaktion muss man immer aufpassen, was man abdruckt. Und jeden Monat hatte ich E-Mail-Verkehr mit der bpjm.
Schau einfach auf bpjm.com nach und du kannst euren Artikel überarbeiten. Haben auch ein sehr gutes Forum.
Eure Liste ist nicht mehr aktuell.^^ Da habe ich ja mehr beschlagnahmte Titel im Kopf als ihr auf eurer Liste. XD
Wie ich sagte, sind nur die von mir genannten Spiele beschlagnahmt. Es wird nämlich ausgesprochen selten ein Spiel beschlagnahmt. Und Einfuhr und Besitzt sind nicht strafbar.
COD ist indiziert. Und Spiele mit HKs dürfen von Läden in Deutschland nicht angeboten werden. Das war's auch schon.
Übrigends ist "Verbreitungsverbot" keine extra Liste, The Darkness kein "Sonderfall". Es ist die Liste B. Ganz normal indiziert auf Liste B. Das ist die Liste mit dem Verbreitungsverbot.^^ Liste A ist nur jugendgefährdend. Und euer COD ist auf Liste B.^^
Habe nie gesagt, dass es in Geschäften in Deutschland verkauft werden darf. Habe nur gesagt, dass es nicht beschlagnahmt ist, sondern indiziert. Und auf welcher Liste es steht, hat ja keiner gefragt.^^
Und Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt, da sie automatisch dem Verbreitungsverbot unterliegen.Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:43 Uhr)
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03.10.2009, 22:42 #20
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Mh jetz bin ich komplett verwirrt
Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).
Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.