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  1. #11
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Scarface ist beschlagnahmt ?


  2. #12
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von FAVORiiTE Beitrag anzeigen
    Scarface ist beschlagnahmt ?
    Ja, die PEGI-Version, nicht die geschnittene deutsche.

  3. #13
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von bloodhunter
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    Zitat Zitat von Revolvermann Beitrag anzeigen
    Kein COD-Teil ist beschlagnahmt. Sie sind nur indiziert.
    Nur sehr wenige Spiele sind beschlagnahmt.
    Das sind: Wolfenstein 3D, Manhunt, Mortyr, Condemned I+II, Soldier of Fortune 3, Deadrising, Scarface, Mortal Kombat 1-3
    Ehm wenn die Teile nur indiziert sind, warum bieten solche shops wie Spielegrotte etc die Spiele nicht an ? Spielegrotte verkauft ja z.b sonst fast jedes indizierte spiel.

  4. #14
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    Zitat Zitat von Revolvermann Beitrag anzeigen
    Kein COD-Teil ist beschlagnahmt. Sie sind nur indiziert.
    Nur sehr wenige Spiele sind beschlagnahmt.
    Das sind: Wolfenstein 3D, Manhunt, Mortyr, Condemned I+II, Soldier of Fortune 3, Deadrising, Scarface, Mortal Kombat 1-3
    ist von CoD-5 nicht die UK-Version beschlagnahmt, aufgrund er hakenkreuze...? deshalb gabs ja auch bei Wolfenstein die rückrufaktion... oder...?
    ©2011 SchmierGold

    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
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  5. #15
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Schaut auf bpjm.com. Beschlagnahmt sind nur sehr wenige Spiele.
    Und Wolfenstein ist auch nicht beschlagnahmt. Hat ja nichts mit der Rückrufaktion zu tun. Der Vorgänger RTCW hat ja auch HKs in der Originalversion und ist nicht beschlagnahmt.
    Deutsche Läden dürfen die Spiele wegen der HKs nicht verkaufen, das ist richtig. Aber beschlagnahmt werden sie nicht automatisch. Das geht nach anderen Kriterien, wie Brutalität, menschenverachtend, usw. Wonach die sich da genau richten, sollte eigentlich auf der USK-Seite stehen.
    Eine Beschlagnahmung erfolgt nicht durch die BPjM, sondern durch die Staatsanwaltschaft. Beschlagnahmung bedeutet das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Der Besitz und die Einfuhr sind jedoch erlaubt.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 21:27 Uhr)

  6. #16
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    bpjm ist nicht gleich USK...

    soweit ich weiß sind hakenkreuze verfassungswidrige symbole und hinzu kommt, dass bei dieser CoD-5-Version eine orig. hinrichtungs-szene zu sehen ist...
    ©2011 SchmierGold

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  7. #17
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    bpjm ist nicht gleich USK...
    Ach was.
    Indizieren tut die BPjM, beschlagnahmen die Staatsanwaltschaft.

    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    soweit ich weiß sind hakenkreuze verfassungswidrige symbole und hinzu kommt, dass bei dieser CoD-5-Version eine orig. hinrichtungs-szene zu sehen ist...
    Habe ich gerade alles erklärt. Wird mir jetzt echt zu anstrengend.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 21:49 Uhr)

  8. #18
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    Revolvermann der Besserwisser... -_-"

    Wenn du scheinbar alles so schön weißt, erkläre es doch mal deutlich, ausführlich und mit belegten Quellen. Ich weiß um was es geht, und für alle, die immer noch nicht ganz durchblicken, wie scheinbar Revolvermann selbst auch nicht, sollten einen Blick hierrein werfen:
    Indizierung und Beschlagnahmung von Videospielen | XBoxUser.de

    Es ist natürlich kein Wunder, dass man bei den vielen Regelungen etwas durcheinander kommt und Beschlagnahmung, Indizierung und Verkaufsverbot durcheinander bringt.

    Der Artikel hilft aber deutlich, die Ganze Sache weiter zu verstehen.


    „The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
    Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)

  9. #19
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    Zitat Zitat von XBU Philippe Beitrag anzeigen
    Wenn du scheinbar alles so schön weißt, erkläre es doch mal deutlich, ausführlich und mit belegten Quellen. Ich weiß um was es geht, und für alle, die immer noch nicht ganz durchblicken, wie scheinbar Revolvermann selbst auch nicht, sollten einen Blick
    Der war gut. XD Habe lange in diesem Bereich gearbeitet. Denn in einer Redaktion muss man immer aufpassen, was man abdruckt. Und jeden Monat hatte ich E-Mail-Verkehr mit der bpjm.
    Schau einfach auf bpjm.com nach und du kannst euren Artikel überarbeiten. Haben auch ein sehr gutes Forum.

    Eure Liste ist nicht mehr aktuell.^^ Da habe ich ja mehr beschlagnahmte Titel im Kopf als ihr auf eurer Liste. XD
    Wie ich sagte, sind nur die von mir genannten Spiele beschlagnahmt. Es wird nämlich ausgesprochen selten ein Spiel beschlagnahmt. Und Einfuhr und Besitzt sind nicht strafbar.
    COD ist indiziert. Und Spiele mit HKs dürfen von Läden in Deutschland nicht angeboten werden. Das war's auch schon.
    Übrigends ist "Verbreitungsverbot" keine extra Liste, The Darkness kein "Sonderfall". Es ist die Liste B. Ganz normal indiziert auf Liste B. Das ist die Liste mit dem Verbreitungsverbot.^^ Liste A ist nur jugendgefährdend. Und euer COD ist auf Liste B.^^
    Habe nie gesagt, dass es in Geschäften in Deutschland verkauft werden darf. Habe nur gesagt, dass es nicht beschlagnahmt ist, sondern indiziert. Und auf welcher Liste es steht, hat ja keiner gefragt.^^
    Und Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt, da sie automatisch dem Verbreitungsverbot unterliegen.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:43 Uhr)

  10. #20
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von bloodhunter
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    Mh jetz bin ich komplett verwirrt

    Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).

    Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.

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