Guckt hier und staunt :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...5065&rd=1&rd=1
ich finde es lustig und traurig zu gleich.
Was lernen wir daraus: Immer alles lesen.
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Guckt hier und staunt :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...5065&rd=1&rd=1
ich finde es lustig und traurig zu gleich.
Was lernen wir daraus: Immer alles lesen.
Geht bei mir nicht! Ich soll meinen Browser aktuallisieren steht da... sag mal um was es geht bitte.
Da kommt dann das hier:
Die Seite kann nicht aufgerufen werden
Die von Ihnen gewünschte Seite kann nicht aufgerufen werden.
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??????
Versuch es jetzt mal,jetzt müßte es gehen.
Ansonsten hier die Artikelnummer:160075535065
Bei mir gehts....
OMG! Es steht ja sogar dabei das es nur die Verpackung ist und er schreibt man soll sich den ganzen Text durchlesen! Welcher Vollidiot bietet da 180€ drauf?! Wie hängengeblieben kann man eigentlich sein?
Oder er brauchte wirklich ganz dringend ne Verpackung :-)
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit! Ich frag mich ob das jetzt Abzocke vom Anbieter ist oder ob er wirklich nur den Karton verkaufen wollte... aber warum schreibt er dann soviele Daten der 360 rein? :-k
Hahaha so ein idiot. Das steht doch sogar dran.
:smt039
klar das ist schlau gemacht vom Verkäufer der wollte damit ablenken.
Deshalb die Daten für die X Box 360
Man könnt ja assi sein und das auch machen... Leute die sowas ersteigern erwarten das man sie verarscht!
Ja das hab ich mir auch überlegt... Und ich hab ja auch klei 2 Kartongs....Zitat:
Zitat von recOGnize
Naja vieleicht hoffen sie das sie so durchkommen das sie am schluß doch ne 360 bekommen weil er nicht genug darauf hingewiesen hat...-
:smt039
OMG, wenn da schon steht: "Bitte den ganzen Text lesen". Da kann man sich doch denken, das da ein Haken an der ganzen Sache ist. Der Käufer wird sich aber freuen, wenn er dann den Karton erhält.
Weil das davon ablenkt das er nur den Karton vertickt ;-)Zitat:
Zitat von recOGnize
Aber dafür muß man echt blöd sein!
EDIT:
Das hier hat er ja extra dabei geschrieben:
"Aber Achtung: Ihr bietet hier nur auf die OVP, also die Originalverpackung der XBox 360. Im Karton sind noch alle Verpackungsmaterialien von der XBox 360 enthalten. Der Karton eignet sich hervorragend zur Deko in einem Geschäft im Schaufenster oder Ähnliches. Nochmal auf deutsch: Hier wird nur der Karton versteigert. Die XBox 360 muss woanders gekauft werden. Falls jemanden dann zur Vollständigkeit der Karton fehlt kann er diesen hier bei mir kaufen."
Ich bin zwar kein Jurist habe aber jede Menge rechtliche Vorlesungen in meinen Studium. Daher, aus meiner Sicht ist das Angebot eine arglistige Täuschung, daher der Vertrag ist nichtig. Mit sowas handelt man sich nur Ärger ein. Auch strafrechtlich kann der Käufer gegen den Verkäufer vorgehen!
Also Jungs, lasst sowas lieber.
Genau und es ist nur ärgerlich.
Ratet mal ihr lest nicht richtig und ersteigert ein Karton für 184 €.
:-)
So was ist aber wirklich unverschämt!
Da ist der Ärger vorprogrammiert!
Er weißt ja darauf hin! Ich nehm mal an dem kann keiner was aber ich kenn mich nicht aus!
Er hat ja drauf hingewiesen, also ist der käufer selbst schuld, wenn er es nicht macht..
Ich finde das lustig und der Käufer hat auch kein Mitleid verdient.
wenn ich mal Geld brauche, verkaufe ich die Spielehüllen meiner 360 Spiele :smt003
MfG Marco Polo
Zitat:
Zitat von tucktuck
Sehe ich genau so.
Dazu die Überschrift "Xbox 360 inkl. Verpackung", das sagt ganz klar dass eine Xbox 360 angeboten wird. Würde das "inkl." fehlen, sähe die Sache anders aus.
Dazu ist die betreffende Textstelle in der er darauf hinweist, dass es sich nur um die Verpackung handelt nicht deutlich genug gekennzeichnet und hebt sich nicht vom restlichen Text ab.
Der Trick ist einer der ältesten bei Ebay überhaupt.
Jop... ganz offensichtlich ein Täuschungsmanöver.... Ist ja immer wieder zu finden.
Wollte es eh gleich melden, bis ich gesehen habe, daß die Auktion ja schon abgelaufen war ;)
"XBox 360 Ovp v. Premiumpack", das steht als überschrift! Normalerweise weist er darauf hin, daß es die OVP ist! Also keine arglistische Täuschung! Aber ich würde den Typ Teeren und Federn!Zitat:
Zitat von Lutra
Er hat auch nen ganzen Absatz dazu geschrieben! Man sollte ehrlich gesagt auch ein bisschen lesen, bevor ich ein 3-stelliges Angebot abgebe! Da ist der Käufer auch ein Stück weit selbst schuld!
Dem stimme ich voll und ganz zu!! Es steht eindeutig in der Artikelbeschreibung das er NUR dden Karton anbietet, er hat es eben nur anders formuliert. Aber da das ja nicht verboten ist kann ihm keiner was deswegen. Und der Absatz in dem er schreibt das es sich nur um den Karton handelt, warum sollte er den hervorheben müssen? Er schreibt ja oben das man alles lesen soll!Zitat:
Zitat von XBU Razorbacks
Ich sag nur der Käufer ist bescheuert.... Besser genau lesen und nicht einfach bieten!!
Zitat:
Zitat von XBU Razorbacks
stimmt! sehe ich ebenfalls ganz genau so! meiner Meinung nach sindse selbsch dran schuld, wennse auf sowas bieten! PECH .. :roll:
Greetz cy
...überlege gerade, ob ich meine OVP nicht auch anbieten soll^^
aber mal im ernst: schon krass!!
Zitat:
Zitat von XBU kaerf
xD! vllt kannste für das Geld dir noch ne 360 kaufen un die weiterschenken! :smt023 :D
Greetz cy
Die Leute sind einfach blind. Der käufer ist selber schuld! Das ist warscheinlich wieder eine Mutter die von ihrem Kind seit Dezember 2005 genervt wird das sie eine 360 kaufen soll. Und dann passiert ihr das unglaubliche eine Xbox 360 für schlappe 180 Euronen und dann auch noch die Premium die hat bestimmt gleich noch Champagner gekauft :-) :-/
Ja ja ich kann mir das gesicht vorstellen.
:smt039
LoooL .. genau so isses! wenn die packung dann da is kanns ja "Losgehn":smt014 :smt038 :peitsch:Zitat:
Zitat von XBU Valle0204
Würde echt mal wissen, wie stolz der Junge sein muss, wenn er die Verpackung in de Hände hält :smt003
Da sage ich mal definitiv falsch, dafür hätte er es sehr viel deutlicher kennzeichnen müssen und das ganze Zeug zum Inhalt der Xbox 360 nicht schreiben dürfen.Zitat:
Zitat von recOGnize
Nochmal mein gut gemeiner Hinweis, macht sowas nicht. Damit kommt mit Sicherheit keiner durch, ich empfehle euch hierzu mal das BGB zu kaufen und unter arglistiger Täuschung nachzuschlagen.
Naja, es ist zwar sehr viel Text, der gar nichts zum Verkauf beiträgt (Beschreibung der XBox 360 und ihrer Möglichkeiten) aber irgendwo in der Verkaufsbeschreibung schreibt er ja, dass er nur den Karton verkauft. Es ist ein ganzer Absatz und es steht "Aber Achtung" davor. Arglistige Täuschung ist es nicht, es ist nur provozierend geschrieben, dass die Leute denken, es wäre eine XBox 360 drin. Dies passiert aber nur, wenn man nicht aufmerksam die Beschreibung liest. Argliste Täuschung wäre es, wenn er vergessen hätte, den Absatz mit dem Inhalt der Premium Version rauszulöschen und dann nur den Karton verkauft hätte. Oder er hätte eine defekte XBox verkauft, obwohl er sie als funktionsfähig beschreibt.
Vor Gericht hätte der Käufer keine Chance, da der Richter auch nur sagt, dass man das Angebot und die Beschreibung genau durchlesen muss, bevor man bietet. Außerdem steht ja schon in der 2. Zeile "Bitte den ganzen Text lesen..." und "Aber Achtung" vor dem Absatz mit dem Karton. Somit wäre diese Verhandlung in 2 Minuten erledigt.
Solche Angebote sind leider Realität bei Ebay und so oft, wie es solche verwerflichen Angebote gibt, so oft gibts auch einen "Dummen" der sich für viel Geld einen leeren Karton ersteigert. Ich find solche Angebote auch schei... und schreib von daher genau rein, was ich verkaufe, bei nem XBox-Spiel z. B. die DVD, Anleitung und Hülle. So kommen keine Missverständnisse auf.
Gruß Klaus
Ich schließe mich Wu an..... Er hat oben extra geschrieben "Bitte den ganzen Text lesen!!" und nochmal einen ganzen Absatz:
"Aber Achtung: Ihr bietet hier nur auf die OVP, also die Originalverpackung der XBox 360. Im Karton sind noch alle Verpackungsmaterialien von der XBox 360 enthalten. Der Karton eignet sich hervorragend zur Deko in einem Geschäft im Schaufenster oder Ähnliches. Nochmal auf deutsch: Hier wird nur der Karton versteigert. Die XBox 360 muss woanders gekauft werden. Falls jemanden dann zur Vollständigkeit der Karton fehlt kann er diesen hier bei mir kaufen."
Naja, und wenn man dann alles durch liest sollte man schon soviel Grips haben und das verstehen.... ;-)
Dann zitiere ich einfach mal BGB § 119 Anfechtung wegen Irrtums. "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei der Kenntnis der Sachlage und bei verständigen Würdigen des Falles nicht abgegeben haben würde.
..."
Selbst wenn die Sache mit der Arglistigen Täuschung (bei Interesse § 123 BGB) nicht durchkommen würde, ist dieses Rechtsgeschäft dennoch Anfechtbar.
Im weiteren bin ich übrigens immer noch der Meinung dass arglistige Täuschung vorliegt, denn der Verkäufer wusste und WOLLTE, dass der Käufer ein höheres Gebot abgibt als die Leistung tatsächlich wert ist.
Der Täuschungsgedanke ist entscheidend. Und mal ganz ehrlich, gibt es hier auch nur eine Person im Forum die wirklich glaubt er wollte die Verpackung für, sagen wir mal 1 € verkaufen, bei ca. 0,30 € Ebaygebühr?
Interessant wäre mal die Meinung eines Anwalts, keiner hier im Forum?
Übrigens alles ganz unabhängig davon das man Verträge immer lesen sollte und der Käufer eine ziemlich Volltröte ist ;)
Das traurige ist ja das da mehr als einer drauf geboten hat... Ich bin mit meiner Industriekaufmann Ausbildung noch nicht so weit aber ich frag morgen mal nen kompetenten Lehrer zu dem Thema!
Er hat doch in der Überschrift "Xbox360 OVP" geschrieben!Zitat:
Zitat von tucktuck
Was regt ihr euch so auf? Ich denke mal der gute Mann hat sich gegen alle eventualitäten abgesichert! Was willst du mit deinem Täuschungsgedanken? Ich habe auch schon öfters Spiele in Ebay rein und dazu geschrieben, daß ich das Game erst einmal rein hab und dann gesehen hab daß es mir nicht gefällt. Bekomm ich jetzt ne Anzeige? Vielleicht wollte er ja nur die OVP verkaufen.
Wie hat mein Meister immer gesagt:
"Nicht nur drücken beim scheissen!"
Alleine die Angaben der ganzen technischen Daten zeigt eindeutig, daß er verschleiern wollte, daß es sich nur um die Verpackung handelt.
Wenn er nur die Verpackung verkaufen wollte, hätten drei Zeilen gereicht.
Egal... ich war eh nicht so blöd hier zu bieten :)
Zitat:
Zitat von Bitwalker
Jeden Tag steht irgend ein Depp auf!
...man muss ihn nur finden! Leute die so dumm sind habens verdient verarscht zu werden! Wenn ich was Kauf les ich doch wenigstens was dabei steht!Zitat:
Zitat von XBU Razorbacks
Zitat:
Zitat von Marco Polo
Wenn das Kind 2-3 Jahre alt ist, hat es sicher mit dem karton sehr viel spaß :smt023