Zitat von XBU Dirty
Nee, ganz so ist es nicht. Das wäre eher absoluter Zufall.
Jetzt mal konkret...
Garantie ist eine rein freiwillige Angelegenheit. In meinem obigen Zitat liest es sich so als ob es gesetzliche Garantie gibt. Gesetzliche Garantie gibt es nicht. Gesetzlich gibt es laut BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) "nur" 24 Monate Gewährleistung. Und während dieser 24 Monate gibt es gesetzlich nur Ersatz/Wandlung, wenn der Käufer beweisen kann, dass der Defekt schon beim Kauf existierte. Zum Beispiel ein verdeckter Defekt, der dem Käufer erst nach dem Kauf auffällt bzw. nach dem er vielleicht Wochen später erst auspackt oder anschließt.
Gesetzlich wird zu Gunsten des Käufers innerhalb der ersten 6 Monaten nach Übergabe aber angenommen, dass wenn ein Mangel besteht, die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. Heisst: Diese 6 Monate könnte man "gesetzliche Garantie" nennen. Kommt noch jemand mit? :-k :smt003
Nach den ersten 6 Monaten kehrt sich die Beweislast aber um. Und das hat MS freiwillig auf 12 Monate erhöht. Und nennt dies freiwillig Garantie. Und da diese Garantie freiwillig ist, geht sie nach 12 Monaten nahtlos in die 24 monatige Gewährleistung über. Dann (also die restlichen 12 Monate) muss der Käufer einen Beweis bringen, dass der Defekt schon vor über einem Jahr beim Kauf vorhanden war....viel Spaß beim Beweisen.
Quelle: § 437 BGB
Lieber MS und auch anderen nicht so schnell mit Gesetzen drohen, sondern freundlich, sachlich und zusammen eine Lösung finden;)
Edit: Wo ich das gerade hier lese. Es verlängert sich durch nichts irgend etwas. Nach 24 Monaten soll es ein Angebot von MS geben, für ca. 110 € ein Ersatzgerät zu bekommen. Da aber noch kein Gerät so lange auf dem Markt ist, kann sich da noch etwas ändern.