Für alle, denen es gut geht
Hallo Community
Ich habe den Folgenden Artikel heute in der Tageszeitung gelesen und möchte euch einfach mal zeigen wie gut es den meisten hier geht.
Zitat:
345 Euro müssen ausreichen
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Kassel/Berlin Das Arbeitslosengeld II (ALG II) von 345 Euro im Monat für Ledige und 310 Euro für verheiratete Langzeitarbeitslose ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht verfassungswiedrig und sichert das Existensminimum. Auch ältere Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Hilfe in Höhe der früheren Arbeitslosenhilfe. Das entschieden die Kasseler Richter gestern in zwei Grundsatzurteilen.
Beim ersten Verfahren hatte eine 49-jährige aus dem Landkreis Lörrach geklagt, die nach der Hartz IV - Revorm seit Anfang 2005 keine Arbeitslosenhilfe mehr erhielt. Denn durch die Schwerbeschädigtenrente ihres Ehemanns und das Kindergeld der 22-jährigen Tochter kam die Familie schon auf 1052 Euro Einkommen. Das ist deutlich mehr als der Gesamtbedarf laut Hartz IV, der nur 857,85 Euro beträgt. Nach Ansicht der Klägerin ist ALG II zu niedrig bemessen und entspricht nicht dem gesetzlich garantierten Existenzminimum. Zudem beklagte sie, das Einkommen ihres Mannes sei zu stark berücksichtigt worden. Bei der Arbeitslosenhilfe habe es einen Freibetrag für dessen Einkommen gegeben.
Dem widersprach das Bundessozialgericht: Schon die Arbeitslosenhilfe war nicht beitragsfinanziert. Daher gebe es keine Eigentumsgarantie für die alte Höhe. Auch die Höhe der Regelsätze hält es nicht für verfassungswidrig. Fehler bei der Festsetzung seien nicht erkennbar (Az: B 11b AS 1/06 R)
Diese Grundsatzentscheidung gilt auch für tausende ähnlicher Klagen, die noch bei den Sozialgerichten liegen. Der Anwalt der Klägerin will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte, ALG II müsse auf 415 Euro angehoben werden. Das würde den Bund vier bis fünf Milliarden Euro kosten.
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Zitat:
41 Euro für Freizeit
Das Existensminimum von 345 Euro im Monat ist von den Ausgaben der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung abgeleitet, die das Statistische Bundesamt erfasst. Davon entfallen auf: Nahrungsmittel 109 Euro, alkoholische Getränke und Tabak 19,58 Euro, Bekleidung und Schuhe 35,31 Euro, Freizeit 41,30 Euro.
Beide Zitate sind aus der Tageszeitung Zollern-Alb-Kurier vom 24.11.2006
Erinnert euch daran wie gut es euch geht wenn ihr eine Arbeitsstelle habt. Und falls ihr noch zur Schule geht, tut alles, damit ihr danach einen Job findet!