Hi,
mal eine Frage: Wenn ich mir aus Holland eine Uncut Version von Call of Duty - World at War mitbringe, mache ich mich dann schon Strafbar?
Oder mache ich mich erst Strafbar, wenn ich es weiterverkaufe oder den Verkauf fördere? Ich denke was ich in meinen vier Wänden treibe, solange ich es nicht nach aussen dringt, sollte eigentlich niemanden etwas angehen, oder?
Ich denke mal, das diese Frage im moment so einige hier beschäftigt.
Gruß,
Biggles
Ergebnis 1 bis 10 von 35
-
13.11.2008, 15:32 #1
- Registriert seit
- 12.08.2008
- Beiträge
- 229
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Call of Duty - World at War Uncut - Strafbar, oder nicht?
-
13.11.2008, 15:37 #2
- Registriert seit
- 17.11.2007
- Beiträge
- 1.008
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 1 (100%)
Soweit ich weiss, ist der Besitz schon strafbar, wegen der verfassungsfeindlichen Symbolik...
MfG
-
13.11.2008, 16:03 #3
- Registriert seit
- 12.08.2008
- Beiträge
- 229
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Hi,
ich zitiere mal aus den XBoxUser FAQs:
Wolfenstein 3D : Die englische Version des Titels ist beschlagnahmt, weil in dem Titel nationalsozialistische Symbolik auftaucht.
Eine Beschlagnahmung bedeutet ein generelles Vertriebsverbot des Titels, ihr macht euch nicht strafbar, wenn ihr das Spiel besitzt, jedoch wenn ihr es weiterverkauft oder den Verkauf fördert.
Gruß,
Biggles
-
13.11.2008, 16:17 #4
- Registriert seit
- 04.07.2007
- Beiträge
- 5.941
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 9 (100%)
Der Besitz ist nicht strafbar! Darfst es nur nicht weiterverkaufen usw.
-
13.11.2008, 19:06 #5
- Registriert seit
- 12.08.2008
- Beiträge
- 229
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Hi,
habe gerade folgendes auf meine Anfrage ob ich mich Strafbar mache von einem Händler aus Österreich erhalten:
Hallo !
Es ist nicht straf-fähig wird aber bei Schaustellung eingezogen.
beste Grüße aus Innsbruck
Hier stand mal der Name
13-Nov-2008 / 18:22 / KW 46
Gruß,
Biggles
-
13.11.2008, 19:42 #6
- Registriert seit
- 21.02.2007
- Beiträge
- 2.675
- Beigetretene Turniere
- 7
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 33 (100%)
Ich habe die Uncut Version und mir ist das eig. völlig schnuppe und außerdem steht ja nicht an deiner haustür Hi ich bin ... und habe die Uncut von COD xD
-
13.11.2008, 20:01 #7
- Registriert seit
- 12.06.2006
- Beiträge
- 3.577
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 7 (82%)
ja der Unterschied zwischen ihm und dir ist,dass du die Version aus em Netz hast du Affe, du machst dich gleich doppel strafbar.
-
14.11.2008, 05:26 #8
- Registriert seit
- 05.05.2006
- Beiträge
- 10.140
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 20 (100%)
Besitzt ist nicht Strafbar, renn damit einfach nicht rum und schrei gleichzeitig zu verkaufen... Steht ja auch ausführlich in den 2 Artikeln die du Zitiert hast.
@Purple(+MD)
Die Diskussion ist beendet!
-
29.06.2009, 15:04 #9
- Registriert seit
- 21.06.2009
- Beiträge
- 1.433
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Wenn es strafbar wäre, dürften die Onlineshops aus der Schweiz, Österreich etc. nichtmal nach Deutschland ausliefern und da bestell ich eigentlich immer.
-
29.06.2009, 15:09 #10
- Registriert seit
- 29.08.2008
- Beiträge
- 4.902
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 16 (100%)
dürfen sie auch nicht und du machst dich auch strafbar beim bestellen... aber es geht halt um geld und bei videogames fällt das nicht wirklich auf...
©2011 SchmierGold
"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
-Albert Einstein