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  1. #21
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Yvespheus
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    Gamertag: Yvespheus

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    Zum Glück fahre ich Anfang August nach Hause. Und das direkt an der schweizer Grenze liegt und die grüne Grenze nicht kontrolliert wird, fahre ich dann mal wieder ausgiebig shoppen.

    Hab jetzt eh keine Zeit zum daddeln, weil wieder die Prüfungswochen anstehen ...


    Mein Equipment:
    TV: Samsung LE32 A557P2F Full HD Konsole: XBox360 Slim mit 250GB HDD Sound: Logitech Z-5500 Eingabe: Logitech Harmony One+ Laufwerke: HD-DVD: Microsoft Xbox360 HD-DVD BluRay: Sony BDP-S350

    Anzahl Discs:
    DVDs: 555 HD-DVD: 58 BluRay: 167 Xbox360 Games: 69

  2. #22
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von XBU Doom Eye
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    Gamertag: XBU Doom Eye

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    @Yvespheus

    Ich brauch dafür keine Quelle angeben da das nunmal so ist , in The Darkness sind Hakenkreuze und die sind numal in DE Verboten voraus das resultiert.

    Kannst ja googlen findste genug zum Thema und auf der Publisher Hompage sollte das auch stehen .

    Zumindest ging das aus einer Pressemitteilung hervor.

  3. #23
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Yvespheus
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    Gamertag: Yvespheus

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    Zitat Zitat von Gesetzbuch
    (1) Wer Propagandamittel

    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Da steht nichts von Besitz! Es heißt nur "vorrätig hält". Und das ist in meinen Augen ein Spiel, in dem die Symbole nur "Deko" herhalten, nicht der Fall. Ausserdem heißt es [...]bis zu drei Jahren oder mit Geldstraft bestraft[...]. Man darf sich halt nicht erwischen lassen. Und selbst wenn, ich glaube kaum, dass du da ein riesen Verfahren an den Hals bekommst. Das Spiel wird beschlagnahmt werden und du musst vielleicht 100€ Strafe abdrücken. Und bei den offenen EU-Grenzen sehe ich da jetzt keine Problem. Also wie immer: Viel Rauch um nichts!

    BTW: The Darkness ist definitv kein Propaganda-Mittel der rechten Szene!


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  4. #24
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    Ich finde aber auch hier wird das Thema viel zu breit gelartscht... bestellt es euch, wartet ab bis ihr es in euren Briefkasten habt und haltet die ... !!! ist ja schrecklich. man kann ein thema auch super gross an die glocke häng, bis denn nacher wirklich garnichts mehr geht!!! umso weniger öffentliches interesse desto weniger scheue esel wird es geben... bei GoW war das doch auch nicht so.

  5. #25
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Zitat Zitat von da-marco
    Ich finde aber auch hier wird das Thema viel zu breit gelartscht... bestellt es euch, wartet ab bis ihr es in euren Briefkasten habt und haltet die ... !!! ist ja schrecklich. man kann ein thema auch super gross an die glocke häng, bis denn nacher wirklich garnichts mehr geht!!! umso weniger öffentliches interesse desto weniger scheue esel wird es geben... bei GoW war das doch auch nicht so.
    Seh ich auch so! Raubkopieren wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft, ich kenn niemanden der im Bau is oder Kohle zahlen musste! Im Endeffekt werden die Verfahren eh alle eingestellt weils zu viel Stress für den Staat is einen wegen so ner Kleinigkeit zu verfolgen und zu belangen!

  6. #26
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von XBU DJustice
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    Gamertag: Der P

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    Das is wirklich mit den 3 Jahren. Aber die ... halten und genießen ist am sinnvollsten also lasst mich den letztn Beitrag geschrieben haben. Sonst passiert vll wirklich was.

  7. #27
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    Morgen zusammen
    wie man erkennen kann bin ich neu hier und möchte zu dem Thema das hier so kontrovers diskutiert wird auch beteiligen:
    Es ist eine unumstössliche Tatsache das Games mit Nazisymbolen in D verboten sind. Was man davon hält ist eine Sache, ändert aber an der restrektiven Vorgehensweise unserer Staatsorgane nichts. Natürlich kann man sich die games in Nachbarnländern bestellen, das Risiko, darin muß sich der Besteller bewusst sein, trägt er- und das ist höher wie hier vermutet oder offenkundig sugeriert wird. Es kann 99 mal gut gehen, beim 100 gehts in die Hose.
    Ich hatte mir vor Jahren ein PC Spiel in A bestellt das in D verbotete Inhalte hatte. Ich hatte Pech, Strafe waren 8.600, damals noch DM und war vorbestraft, hätte ich nicht zahlen können, Hätte ich die Strafe absitzen müssen.
    Lt. dt. Postgesetz ist es dieser untersagt verbotene Waren zu befördern, allein aus diesem Grund, hilft die Post dem dt. Zoll aktiv mit. Ferner wird der Absender das Game ev. deklarieren müssen.
    Nicht ohne Grund rührt das game kein seriöser dt. Händler an. Meiner hatte mir schon vor 2 Wochen den Hinweis gegeben das Spiel nicht liefern zu wollen (er wollte nur 49,99 für das game.)... Das fällt denen bestimmt nicht leicht.
    In diesen Sinne empfehle ich etwas leiser aufzutreten.

  8. #28
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von XBU PuRpLe HaZe
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    Gamertag: SeriouZ SmoKe

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    danke für die infos,aber ums mal realistisch zu sehn:wie hoch ist die wahrscheinlichkeit,dass der zoll dein päkchen aufmacht. habe mal ne doku gesehen,in der gesagt wurde,das päkchen echt nur aus "verdächtigen" ländern kontrolliert werden (niederlande, kuba,kolumbien,afrik. länder, china etc.). warum also ein kleines briefpäkchen aus österreich nach deutschland.

    @ Rondo:kannst du mir vll folgende wörter übersetzen: restrektiv, sugerieren, deklarieren ?

    ist nich jeder Prof. Dr. Dip.Ing, Mr.X hier weiste

  9. #29
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    ist nich jeder Prof. Dr. Dip.Ing, Mr.X hier weiste
    ich auch nicht, habe vor 20 Jahren nur Hauptschule besucht
    restrektiv= streng
    sugerieren= darlegen
    deklarieren= der Absender muß von außen erkennbar machen welcher Inhalt das Paket hat. (ist nur Pflicht bei zollpflichtiger Ware außerhalb des EU Raumes) Macher Paketdienst wie z.B. GLS verlangen dies auch innerhalb der EU, allerdings nur bei grenzüberschreitenden Sendungen.
    wie hoch ist die wahrscheinlichkeit,dass der zoll dein päkchen aufmacht.
    die ist gering.
    Allerdings ist der Zoll auch nicht mehr mit dem Klammersack gepudert. Genauer werden die hinsehen wenn entsprechende Anweisung erfolgt, wie z.B. bei Castle of.....

  10. #30
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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    wenn man mal überlegt, dass der Pole der als Geisterfahrer auf der autobahn unterwegs war, zudem 3 Promille im Blut hatte, nach einem von ihm verursachten Unfall 3 Menschen tötete, auch 3 Jahre bekommt, weiss man nicht wo man hier lebt.

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