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Oft hört man im Forum, dass jemand von einer so genannten ,,Promo"-Version spricht. Oft wissen aber viele Leser nicht genau, was damit gemeint ist und um was es sich hier handelt. Wir haben deshalb für euch die Details zu diesen Promos resümiert, um für mehr Verständnis zu sorgen.

Promotional Copy?

Wenn jemand von einer ,,Promo"-Version spricht, ist das meist die Abkürzung für ,,Promotional Copy". Dieser englische Ausdruck bedeutet übersetzt so viel wie ,,Werbungs-Version". Das Wort ,,Copy" hat nichts mit einer Kopie im eigentlichen Sinne zu tun und hat auch nicht die negative Konnotation eines vermeintlich geringeren Inhalts. Wenn der Engländer bei einem Spiel von einer ,,copy" redet, so meint er lediglich ein Spiel an sich damit (das kommt daher, dass es ja bei einem Videospiel, oder auch einer DVD, kein einzig wahres ,,Original" gibt, und das was man zu kaufen bekommt, eben nur eine ,,Kopie" ist). Das Wort ,,promotional" bezieht sich immer auf Artikel oder Produkte, welche im Sinne einer Werbekampagne verschenkt oder (günstig) verkauft werden.

Wenn nun, ganz konkret; jemand eine Promo Version eines Spiels hat, bedeutet dies, dass er sie wahrscheinlich auf einer Messe (z.B. E3) oder für Spieletests (Videospiel-Seiten z.B., also die Presse bekommen solche Testmuster, um die Spiele vor dem Release testen und rezensieren zu können) bekommen hat.

Inhalt von Promos

Meist wird gefragt, ob sich Promo Versionen von den normalen Spielen aus den Verkaufsregalen unterscheiden. Eigentlich müsste man darauf antworten: Nein! Denn der Inhalt der Spiele-DVD und somit der komplette Spiel-Umfang ist identisch (Spiele-Tester müssen ja auch das komplette Spiel testen können, es ergäbe ja keinen Sinn, ihnen nur eine abgespeckte Version zu geben). Allerdings muss man sagen, dass die Promos meist mit ein, zwei Einschränkungen zu genießen sind.

  1. Cover: Da die Spiele meist von nicht-deutschsprachigen Publishern (Herausgeber) kommen, ist das Cover meistens auf Englisch. Des Weiteren ist das Frontcover normalerweise etwas heller und es steht diagonal auf der Boxart ,,Promotional Copy - Not for Resale".
  2. Umfang: Von ,,Special Edition" haben Tester noch nie etwas gehört, sprich, die Spiele-DVDs sind zumeist das einzige was in den Spielehüllen zu finden ist. Ein Handbuch gibt es meist nicht, von weiteren Extras wie einem 24-Stunden Xbox Live Gold Code ganz zu schweigen. Das fehlende Handbuch könnte verschiedenen Spielern manchmal das Zocken etwas schwerer machen.
  3. Spiele-DVD: Die DVD selbst ist nie sehr schön designt, d.h. es steht nüchtern der Spieletitel drauf und ist auch in schwarz/weiß.

Somit seht ihr, dass die Promo Versionen sich von normalen Versionen inhaltlich eigentlich überhaupt nicht unterscheiden. Nur für Sammler ist die etwas unschönere Präsentation vielleicht nicht so gut geeignet.

Das Handeln mit Promo-Versionen

Wie ihr wahrscheinlich schon bemerkt habt, steht auf dem Titel einer Promo Version der Zusatz ,,Not for Resale". Was bedeutet das nun konkret? Nun, hier wird das Ganze etwas heikel und die meisten sind sich nicht ganz sicher über die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Aufdrucks. Übersetzt bedeutet es ja so viel wie ,,Nicht für einen Wiederverkauf bestimmt." Da man das Spiel aber in erster Instanz eigentlich geschenkt bekommt, handelt es sich ja theoretisch beim Privatverkauf nicht um einen Wiederverkauf.

Allgemein wird von Folgendem ausgegangen: Wenn man eine Promo privat verkauft (also z.B. an seinen Nachbarn, über Online-Shops oder in Foren) ist man rechtlich gesehen nicht strafbar. Strafbar wäre sozusagen nur der kommerzielle Verkauf im großen Stil. Ein Händler darf also keine Promo Versionen führen.

Wenn ihr aber lieber auf der sicheren Seite sein wollt, dann raten wir euch, falls ihr im Besitz eines Promo Spiels seid, welches ihr loswerden wollt, dieses nur zu vertauschen. Hier besteht kein Problem, und das Wort des ,,Verkaufs" (also ,,Resale") ist nie gefallen.

Ein Zitat von Uni-Protokolle.de, welches die Rechtslage in Sachen Verkauf einer Promo Version recht deutlich darlegt:
,,Nur wenn [auf einer Messe] die Sache ausdrücklich unter der Bedingung gereicht wird, einen Weiterverkauf zu unterlassen, hat dies selbstverständlich bindenden Charakter (dann könnte eine Zuwiderhandlung eine Schadenersatzpflicht nach § 280 BGB auslösen). Bei der normalen Handschenkung auf Messen an Verbraucher würde [man] jedoch eine vertragliche Abrede verneinen.

Wichtig aber für Folgeprobleme: Im Falle des Weiterverkaufs muss natürlich darauf hingewiesen werden, dass es sich nur um eine Promotionversion handelt, da ja m.W. vor allem kein Support gewährt wird! Sonst könnte man einen Sachmangel annehmen. Ein Gewährleistungsausschluss beim Verbraucherkauf könnte schnell an § 444 BGB scheitern.

Interessant wäre noch die deliktsrechtliche Seite. Hier könnte man im Falle des Weiterverkaufs an einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb denken. Schaden wäre z.B. eine Rufschädigung des Unternehmens (wenn es eine Vorabversion war mit extremer Fehlerbehaftung) oder eine Behinderung des Verkaufs der kostenpflichtigen Version. Wenngleich schon die Betriebsbezogenheit des Eingriffs äußerst fraglich wäre, müssten diese Schäden erstmal bewiesen werden (der Kurzsachverhalt gibt da jedenfalls nichts her)."



Wir hoffen ihr habt alles verstanden und wir konnten euch genügend informieren!

Quelle: XBoxUser.de, Uni-Protokolle.de